Dienstag, 31. August 2021
Legitimität durch Verfahren
Die Lehrmeinung von der Legitimität durch Verfahren ist arg anspruchslos. Allein durch Verfahren ist Legitimität eines staatlichen Handelns oder der Regierung als solcher noch nicht zureichend gewährt, das ist ein Mindeststandard, eigentlich noch nicht einmal. Aber dass Legitimität entfällt ohne ein allgemein akzeptiertes Verfahren, kann man als gegeben betrachten.
Wir hatten solche Fälle bei Überschreitungen der Kompetenzen oder Rückgängigmachungen von Wahlen, wobei die Wahl, die rückgängiggemacht wurde, verfahrensrechtlich gültig war, hingegen die, die angestrebt wurde, eine Regierung ohne Mehrheit, recht fragwürdig war und die dann zustandegekommene verfahrensrechtlich nicht unstrittig.
Jetzt kommen wir in eine nächste Phase, in der an das Verfahren gar keine anderen Anforderungen mehr gestellt werden als dass es zum Erfolg geführt hat, nämlich wenn die Taliban-Regierung anerkannt wird, als Gesprächspartner oder wie immer man das nennen will.
Die, die das tun wollen, zeigen damit eins: sich selbst. Sie haben nicht einmal mehr den Maßstab der unzulänglichen Legitimierung, sondern gar keinen mehr, nur die Machtfrage. Wer gewinnt, hat recht.
So werden wir regiert.
Trotz Wahlen.
Noch nie haben die Wähler die Wahl gewonnen.

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