Sonntag, 1. Oktober 2023
Umsteigemöglichkeit
Es war zu lesen, Beate Zschäpe habe beantragt, in ein Rechtsextremismus-Aussteigerprogramm aufgenommen zu werden, nun wurde gemeldet, abgelehnt, man nimmt sie nicht.

Damit wäre eigentlich alles, was man über ein solches Programm wissen muss, gesagt.

Bei ihr wäre Ernst der Reue und des Ausgestiegenseins feststellbar; wenn sie sagt, was sie weiß. Das ist, worauf die Angehörigen der Opfer warten. Es war nicht gemeldet, es wären die Angehörigen der Opfer gewesen, die gesagt hätten, ne, wenn die dann Straferleichterung bekommt, dann wollen wir lieber nicht wissen, was war.

Denen hätte zugestanden, das zu sagen.

Aber um die geht es nicht. Nicht, wenn es sich nicht politisch verwerten lässt.

Diese Antirechtsprogramme sind nur Geldbeschaffungen für Linke.

Und die scheinen gar nicht selber zu meinen, dass es etwas gibt, woraus Beate Zschäpe aussteigen kann.

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Mal angenommen, das Urteil wäre in Ordnung gewesen, dann verbietet sich nach neun Jahren Haft und im Alter von 48 Jahren bei Mittäterschaft an mehreren Morden das wie gemeinte Aussteigerprogramm für ihre Teilnahme quasi von selbst?
Auch um die Sozialarbeiter mit ihrer diesbezüglichen Sozialarbeit nicht umfänglich lächerlich zu machen?
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Sicherlich steht die Härte des Urteils - es konnte der Dame nie nachgewiesen werden, bei einer Tat vor Ort gewesen zu sein, die Beweislage war dünn - in starkem Kontrast zu anderen Urteilen bspw. unsere politisch linken und "bärtigen" Freunde betreffend.
Sportsfreund Mahler hat womöglich länger im Knast gesessen wegen seinen Meinungsverbrechen als wegen seinen Morden, was sehr unschön und auf die selektive Anwendung von bundesdeutschem Recht hindeutend war.
Aus liberaler Sicht hat der Staat auch keine Täter zu bilden, sondern bedarfsweise (nach vielen Jahren Haft) in Anhörungen Änderung und Reue festzustellen; es darf auch begnadigt werden, wenn ein dafür passendhoch stehender Politiker so auf sich nimmt, wobei der ja mandatiert ist und vielleicht gar auf Wiederwahl hofft.

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