Freitag, 15. Mai 2020
Auswärtige Angelegenheit
Der DLF-Frühstücksmoderator hat für seine Verhältnisse kritisch gefragt und nachgefragt, als Norbert Röttgen, davon sprach, wie das Verfassungsgericht seine Kompetenzen überschritten habe und alles gefährde und dass nicht einzelne Länder irgendwas befinden können, vielleicht noch Dänemark.
Das Verfassungsgericht hat aber die Bundesrepublik gebunden und deren rechtswidriges Handeln festgestellt, es hat nicht die Europäische Zentralbank verurteilt. Diesen Themenwechsel haben beide Gesprächspartner recht einvernehmlich vorgenommen.
Den Außenpolitikexperten Röttgen interessiert die kleine Struktur des Landes nicht.
Beide aber haben nicht sehen wollen, dass es schon möglich ist, dass ein Handeln nicht gegen Europarecht verstoße, wohl aber gegen das Grundgesetz und dass wir die Errungenschaft der Verfassung vergeigen, was womöglich Sinn und Zweck sein soll. Aber diesen Sinn und Zweck zu unterstellen, wäre nun wieder höchst krude, dasselbe als europapolitisches Einigungswerk zu verkaufen ist hingegen politkonform.

... link (2 Kommentare)   ... comment