Sonntag, 30. April 2023
Ordnungsrecht
Das Misgendern, also das Falschgeschlechtlichanreden oder eigentlich Richtiggeschlechtlichanreden einer Transperson wird eine Ordnungswidrigkeit.
Begründet wird der gesetzgeberische Schritt mit Selbstbestimmungsrhetorik, nach der auch das Gesetz benannt ist. Schutz der Person.
Das wäre dann eine milde Form der Beleidigung, welche eine Straftat ist, auf Antrag verfolgt. Geschütztes Rechtsgut wäre Ehre, Persönlichkeitsrecht.
Aber so ist es nicht.
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein, bußgeldbewährter, Verstoß gegen die Ordnung. Das Rechtsgut ist die Ordnung. Der Ampelei geht es nicht um die Person, sondern um die Ordnung, die neue Ordnung, der man sich zu fügen hat.
So ging es schon mit der Sache Hass im Netz, verbessert wurde nicht etwa die Möglichkeit eines Beleidigten oder Verunglimpften, die Rechtsverfolgung vorzunehmen, sondern die staatliche und parastaatliche Kontrollmöglichkeit, das Suchen nach abweichenden Äußerungen.
Ordnung ist die Bürgerpflicht, vielleicht macht sich demnächst eine Transperson strafbar, die nicht meldet, gemisgendert worden zu sein.

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