Donnerstag, 8. November 2012
Verbotsverfahren überflüssig
Ein gestörter Bezirksschornsteinfeger verliert sein Kehramt wegen Nähe zur NPD, das ist bundesverwaltungsgerichtlich bestätigt. Das Gericht ist diesmal schneller, als man es der Justiz nachsagt, es hat so geurteilt, als wäre die NPD bereits verboten, aber so lange wollte es nicht warten.
Da wären viele Jura-Studenten in der Anfängerübung Verfassungsrecht durchgefallen, wenn sie noch argumentiert hätten, dass „Nähe zu einer Partei“ nicht reiche, solange sie nicht verboten wäre.
Normalerweise wird obere Rechtsprechung in Presse und Fachliteratur strittig diskutiert. Nun wird niemand dieses Urteil kritisieren. Denn wenn schon der Schornsteinfeger gefeuert werden kann, würde man sich des Verdachts der Nähe zu dem Schornsteinfeger aussetzten mit den gleichen Folgen.
Vielleicht darf man sanktionslos sagen: Wenn alle mit Hitler-Bärtchen Schornsteinfeger geworden wären, wäre uns auch viel erspart geblieben.

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