Samstag, 30. März 2013
Prozessbeobachtung
1) Was, so fragen Zeit- und Tagesspiegel-Foristen und andere, wäre wohl bei uns los, wenn in der Türkei zu einem Prozess wegen Mordes an Deutschen die deutsche Presse nicht zugelassen würde?
Ja, was wäre dann los?
Gar nichts.
Die Nazipresse würde sich hüten, Forderungen zu stellen, die Regierung wäre schön ruhig. Zumal es gar nicht sicher ist, wer hier das wirkliche Opfer wäre, denn der Getötete soll sich kurz vor seinem Tod noch rassistisch geäußert haben.
Und überhaupt müsste der Prozess erst einmal stattfinden, was wie im Fall des Mörders von Jonny K. jetzt nicht so den Vorrang hat.

2) Türkischer Botschafter und türkische Presse sollten dem Prozess ruhig beiwohnen, das schadet denen gar nichts, mal zum Thema Unabhängige Justiz nachzusitzen.
Das Misstrauen der Türken gegen die deutsche Rechtsprechung ist natürlich begründet, die kennen sie nur nachsichtig und verkuschelt.

3) Die türkische Regierung stellte die Unparteilichkeit der deutschen Richter in Frage, eine regierungsnahe Zeitung warf Deutschland vor, Neonazis zu schützen, wird gemeldet.
So eine Presse sollte nun aber unbedingt vom Prozess ausgeschlossen werden.

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Halten wir fest
, dass das Oberlandesgericht München sog. Revisionsgründen bestmöglich versucht vorzubeugen, auch weil gerade das für einige der Grund sein mag, bestimmte Vorstöße vorzunehmen. Ein extra-langwieriger in die Revision gehender Prozess schult womöglich politisch besser, so der Gedankengang Edathy's und einiger anderer.

Am Urteil 'lebenslang' und anschließender SV wegen festgestellter 'besonderer Schwere der Schuld' führt wohl kein Weg vorbei.

Wobei es besser wäre, A-Geigen aus dem kollektivistischen wie auch aus dem islamischen Spektrum bei bestimmten Straftaten im Urteil gleich im Vorhinein mit einem glasklaren Lebenslänglich zu versorgen.

MFG
Dr. W

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Das OLG weiß
demzufolge nicht, dass die Türkei Revision einlegen kann.

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Man versucht
halt noch die mandatorische Teilnahme türkischer Medien- und Regierungsvertreter an Verfahren mit türkisch(stämmig)en Opfern eine Zeit lang zurückzuhalten.

Für den NSU-Prozess ist inklusive Revision mit einem Zeitrahmen von drei Jahren zu rechnen.

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