Sonntag, 30. Juni 2013
Nackte Polizeigewalt
Ein Polizeirechtsexperte, der dem Tagesspiegel vielleicht namentlich bekannt ist, bezeichnete das Erschießen in Notwehr eines nackten Mannes, der am Brunnen mit einem Messer auf Polizisten losging, als von "A bis Z rechtswidrig". In Berlin haben Polizisten kein Notwehrrecht, das ist doch bekannt.
Hätte man die Sache anders regeln können?
Natürlich. Man hätte Geld für ein Aussteigerprogramm aus Brunnen und Antiaggressionstraining bereitstellen können, ganz zu schweigen von Geld für Kleidung.
Aber für Polizei, da hat man Geld.

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Irgendwo
wurde die Frage gestellt: 'Warum ist der Polizist in den Brunnen gestiegen?'

Ansonsten hätte der Polizist auch versuchen können den Mann mit einem Beinschuss außer Gefecht zu setzen, oder? - So, wie geschehen, aber werden nur Präzedenzfälle das Notwehrrecht betreffend geschaffen...

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Das frage ich mich auch
Warum enden neuerdings so viele Fälle von Polizei-Notwehr mit dem Tod des Gegenübers? Werden die Beamten nicht ausreichend an der Waffe geschult, so daß sie in der Lage wären, auch in Bedrängnis einen gezielten Schuss in Arm oder Bein abzugeben?

Aber das würde ja auch irgendwie in unsere Bananenrepublik passen: Wozu denn Polizisten an der Waffe ausbilden? Die sollen doch nur deeskalieren ...

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Es kann ja
gerade sein, dass die Beamten laut Dienstvorschrift erst einmal "tätscheln" sollen und dann - Man fragt sich warum, wie kann das nur sein? - in eine Notwehrsituation geraten.

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Nicht ganz angebracht
Herr Zeller, oft finde ich Ihre Kommentare "auf den Punkt", aber in diesem Fall liegen Sie nach meiner Meinung gründlich falsch...

Haben Sie das Video vom Einsatz gesehen?

Da umstellen Polizisten einen offensichtlich (!) Geistesgestörten. Ein "Superheld" steigt völlig ohne Not in den Brunnen. Der geistig Gestörte geht auf den Polizisten zu, dieser läuft rückwärts, stolpert beinahe am Brunnenrand, gerät daraufhin in Panik und schießt direkt auf den Mann.

Selbst als Laie fragt man sich natürlich, was den Beamten hier eigentlich geritten hat?

Und wie blöde muss man sein, um zu glauben, man könne einem klar erkennbar geistig Verwirrten mit einer Schusswaffe drohen, um ihn zu irgendetwas zu bewegen.

Tut mir leid, ich kann hier nur Totalversagen auf seiten der Polizei erkennen. Ganz traurig.

PS: Was ist eigentlich die Konsequenz, die Sie ziehen wollen, Herr Zeller? Todesschüsse auf geistig Verwirrte erlaubt? Sozusagen "kurzer Prozess" zum Wohle der Allgemeinheit oder wie?

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Der Ärger,
den der Polizist jetzt hat, wird ihm lieber sein als das Messer im Hals.
Was wollte er im Brunnen? Vermutlich, was sein Job ist, Gefahrenabwehr. Den Verrückten vor sich selbst schützen.

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