Sonntag, 27. September 2015
Kanzlerin ohne Land
Jetzt bleibt auch das wieder an uns hängen; soweit ersichtlich hat niemand sich auf rechtlicher Ebene mit Merkels Statement „Wenn man sich dafür entschuldigen muss, ist das nicht mein Land“ befasst, es wurde nur rhetorisch bewertet, eingereiht in Wulffs „möchte nicht Bundespräsident sein, wo man keine Freunde haben darf“. Man hat wohl wieder Beißhemmung oder Angst vor dem Vorwurf, Merkelkritik auf dem Rücken von Flüchtlingen auszutragen.
Die Grenzöffnung ist in der Wirkung verheerend, politisch niederträchtig, weil wieder Fakten geschaffen werden, die dann eben da sind, und rechtlich delinquent.
Für die rechtliche Bewertung kommt ein Notrecht in Betracht. Es ist zu unterscheiden zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld; ein rechtswidriges Verhalten kann wegen einer Notsituation nicht vorwerfbar sein, auch eine vermeintliche, also nur angenommene Notsituation oder die Anwendung eines vermeintlich erforderlichen Mittels kann bewirken, dass trotz Rechtswidrigkeit ohne Schuld gehandelt wird.
Dies wäre, was Merkel meint. Die Grenzöffnung ist rechtswidrig, aber zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im wörtlichen Sinne notwendig.
So müsste Merkel es meinen. Rechtswidrig, aber ohne Schuld.
Das heißt aber: Ja, man muss sich genau dafür entschuldigen.
Und ja, es ist nicht ihr Land.

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