Dienstag, 25. Oktober 2016
Psychische und politische Grundlagen der Anti-Hass-Rhetorik
tagesschauder, 13:14h
Auf der persönlichen Ebene ist es evident, der Hass, der bei den anderen gesehen und bekämpft werden soll, ist ein projizierter. Man muss nur Maas und Kahane mal zuhören, sie formulieren politisch gerecht korrekt, aber sind von Hass, Wut und Dünkel zerfressen.
Auf politischer Ebene sind es zwei Bestrebungen. Offenkundig ist, wie man Kritik, sachlich oder unsachlich, ins Emotionale, Irrationale zieht, indem man alles, was nicht passt, unter Hass subsumiert. Um Hass von der richtigen Seite geht es nicht, wie hässlich er auch sei.
Doch die Herrschenden bekämpfen wirklich die negativen Emotionen, weil sie ihren illegitimen Machtanspruch bedroht sehen. Für das, wofür sie gewählt wären, fehlt die Kompetenz, und für das, was sie anrichten, sind sie weder gewählt noch legitimiert. In den Neunziger Jahren noch hätte sich ein Minister, der gegen Hass oder sogenannte Hassreden vorgehen möchte, lächerlich gemacht. Hass ist kein juristischer Begriff, er ist das Problem desjenigen, der ihn empfindet. Strafbar sind Handlungen, und dafür gibt es Gesetze.
Inzwischen sind wir aber auf postfaktischem und nachdemokratischem Level angelangt, und die Herrschenden brauchen wieder gute Laune bei den Beherrschten. Man muss nicht einmal dafür sein, aber positiv gestimmt. Negative Wellen sind nicht hilfreich.
Wir haben den ulkigen Zustand, dass es in Debatten darauf ankommt, ob positiv oder negativ konnotierte Wörter benutzt werden, wenn dasselbe gemeint ist. Überfremdung oder Umvolkung, beispielsweise, sind zufällig die bösen Wörter, aber die Grünen und ihr Gefolge meinen dasselbe, nur positiv gemeint. Katrin Goebbels-Eckardt hätte auch Überfremdung und Umvolkung sagen können in der Verbindung damit, dass sie sich darauf freut. Freut man sich nicht, ist es Hass, und für den ist kein Platz im Grünen Reich.
Bei Orwell war es noch das Gedankenverbrechen. Nicht einmal er mochte so weit gehen, an Emotionskriminalität zu denken.
Auf politischer Ebene sind es zwei Bestrebungen. Offenkundig ist, wie man Kritik, sachlich oder unsachlich, ins Emotionale, Irrationale zieht, indem man alles, was nicht passt, unter Hass subsumiert. Um Hass von der richtigen Seite geht es nicht, wie hässlich er auch sei.
Doch die Herrschenden bekämpfen wirklich die negativen Emotionen, weil sie ihren illegitimen Machtanspruch bedroht sehen. Für das, wofür sie gewählt wären, fehlt die Kompetenz, und für das, was sie anrichten, sind sie weder gewählt noch legitimiert. In den Neunziger Jahren noch hätte sich ein Minister, der gegen Hass oder sogenannte Hassreden vorgehen möchte, lächerlich gemacht. Hass ist kein juristischer Begriff, er ist das Problem desjenigen, der ihn empfindet. Strafbar sind Handlungen, und dafür gibt es Gesetze.
Inzwischen sind wir aber auf postfaktischem und nachdemokratischem Level angelangt, und die Herrschenden brauchen wieder gute Laune bei den Beherrschten. Man muss nicht einmal dafür sein, aber positiv gestimmt. Negative Wellen sind nicht hilfreich.
Wir haben den ulkigen Zustand, dass es in Debatten darauf ankommt, ob positiv oder negativ konnotierte Wörter benutzt werden, wenn dasselbe gemeint ist. Überfremdung oder Umvolkung, beispielsweise, sind zufällig die bösen Wörter, aber die Grünen und ihr Gefolge meinen dasselbe, nur positiv gemeint. Katrin Goebbels-Eckardt hätte auch Überfremdung und Umvolkung sagen können in der Verbindung damit, dass sie sich darauf freut. Freut man sich nicht, ist es Hass, und für den ist kein Platz im Grünen Reich.
Bei Orwell war es noch das Gedankenverbrechen. Nicht einmal er mochte so weit gehen, an Emotionskriminalität zu denken.
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gert cok,
Dienstag, 25. Oktober 2016, 13:27
"Emotionskriminalität" ...
... herrliche Wortschöpfung!
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g.k.,
Mittwoch, 26. Oktober 2016, 01:53
Ob
den Herrschenden die Kompetenz fehlt, zu tun, wofür sie gewählt wurden, ist unklar und vor allem zweitrangig. Ihnen fehlt die Absicht dazu, bzw. sie hegen andere Absichten. Damit erübrigt sich die Frage zu ihrer Kompetenz. Für ihre wahren Absichten besitzen sie allerdings ausreichende Kompetenz, leider.
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tagesschauder,
Mittwoch, 26. Oktober 2016, 02:33
So herum
kann es natürlich auch sein, da aber in der Auswahl die Fachkompetenz keine Rolle spielt, setzt sich eine solche nicht durch, weshalb man nicht erwarten kann, bei Heiko Maas eine juristische und bei Sigmar Gabriel eine wirtschaftliche vorzufinden, so dass sie genötigt sind, sich moralisch zu rechtfertigen.
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g.k.,
Mittwoch, 26. Oktober 2016, 12:11
Stimmt,
und noch ein Beispiel:
http://www.danisch.de/blog/2016/10/25/management-by-terror/
http://www.danisch.de/blog/2016/10/25/management-by-terror/
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dr. w,
Donnerstag, 27. Oktober 2016, 00:12
+1
Wer in Hate Speech macht und diese extralegal abzustellen sucht, denkt Hass, viel mehr ist hier nicht anzumerken.
Es mag in einigen Fällen Hassrede geben, die sich durch Deklarativsätze der Art "Ich hasse X, weil..." und "X soll gehasst werden, weil..." auszeichnet und (in der BRD) justiziabel ist, als Volksverhetzung [1], allerdings bleibt der strafrechtlich relevante Tatbestand eben Volksverhetzung [1] und nicht etwa "Hass".
MFG
Dr. W
[1]
'Volksverhetzung' meint ja grundsätzlich das Schüren von Aufruhr, das Volk soll verhetzt werden, bleibt aber ein problematischer Straftatbestand und es gibt ihn so in vielen Ländern, in vielen aufklärerischen Ländern, der sogenannten freien Welt, aus gutem Grunde nicht.
--
Zudem kann Volksverhetzung nicht in geschlossenen Gruppen erfolgen, in der BRD konnte dbzgl. zuletzt juristisch "aufgebohrt" werden, auch hier stellt sich der Schreiber dieser Zeilen die Frage, ob nicht vielleicht selbst in Volksverhetzung so gemacht werden soll.
--
Manches Denken ist halt stark reflexiv.
Es mag in einigen Fällen Hassrede geben, die sich durch Deklarativsätze der Art "Ich hasse X, weil..." und "X soll gehasst werden, weil..." auszeichnet und (in der BRD) justiziabel ist, als Volksverhetzung [1], allerdings bleibt der strafrechtlich relevante Tatbestand eben Volksverhetzung [1] und nicht etwa "Hass".
MFG
Dr. W
[1]
'Volksverhetzung' meint ja grundsätzlich das Schüren von Aufruhr, das Volk soll verhetzt werden, bleibt aber ein problematischer Straftatbestand und es gibt ihn so in vielen Ländern, in vielen aufklärerischen Ländern, der sogenannten freien Welt, aus gutem Grunde nicht.
--
Zudem kann Volksverhetzung nicht in geschlossenen Gruppen erfolgen, in der BRD konnte dbzgl. zuletzt juristisch "aufgebohrt" werden, auch hier stellt sich der Schreiber dieser Zeilen die Frage, ob nicht vielleicht selbst in Volksverhetzung so gemacht werden soll.
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Manches Denken ist halt stark reflexiv.
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