Mittwoch, 18. April 2018
Fahrlässigkeitsjustiz
Wieder die Justiz, immerhin gibt es diesmal eine Obduktion: „Nach dem Tod eines 15-Jährigen bei einer Schlägerei in Passau wird mit Spannung das Obduktionsergebnis erwartet. Die Rechtsmedizin in München hat den Leichnam untersucht, an diesem Mittwoch will die Polizei über das Ergebnis informieren. Bislang ist völlig unklar, ob der Jugendliche an den Folgen von Gewalt starb oder ob er möglicherweise unerwartet einer Krankheit erlag.“ So weit die FAZ.
Klar, man fällt wegen einer Schlägerei vor Schreck tot um. Schlägerei ist auch schon eine Verharmlosung, wenn es mehrere sind, die auf einen einprügeln. Unsere Justiz hat sich auf die Rechtsverbiegung geeinigt, dass es nur dann Mord sein könne, wenn die sich verabreden, um gemeinsam einen zu töten. Sonst gäbe es keinen Vorsatz. Und schon gar nicht ließe sich feststellen, wer den tödlichen Tritt oder Schlag vollzogen hätte.
Der Fehler liegt darin nicht zu sehen, dass Fahrlässigkeit nur dann gegeben wäre, wenn man als Schläger davon ausgeht, nur solche Schläge vorzunehmen, die üblicherweise nicht töten, oder beim finalen Schlag nicht wusste, dass es vorher schon welche gegeben hat, und die vorherigen nicht wussten, dass es noch mehr Schläge von anderen geben würde.
Eine Gruppe, die ungebremst schlägt, hat gemeinschaftlichen Mordvorsatz.

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Der Unglückliche erstickte am eigenen Blut.
Wer erhängt wird, kann seinen Tod schließlich auch dem eigenen Gewicht verdanken. Die Schlaufe alleine würgt ja nicht, sonst würden alle Krawattenträger auch tot sein.

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Obduktionsbericht
https://www.welt.de/vermischtes/article175561534/Gewalttat-in-Passau-15-Jaehriger-erstickte-laut-Obduktionsergebnis-an-eigenem-Blut.html

Artikel in der Rubrik "Panorama" plaziert und enthält den nicht wirklich überraschenden Satz "Zunächst war unklar gewesen, ob der Jugendliche an den Folgen von Gewalt starb oder ob er möglicherweise unerwartet an den Folgen einer Vorerkrankung". Was der Artikel hingegen nicht enthält, sind weitere Angaben über die Art, Schwere und Folgen der erlittenen Verletzungen.

Vermutlich steht dazu trotzdem etwas im Obduktionsbericht, wenigstens dort. Den Richtern werden diese Informationen wenig Sorgen bereiten, denn die Verletzungen, was sie auch immer zur Folge hatten, werden keinem der 5 Tätern zugeordnet werden können und dann kann die Justiz machen was sie am liebsten macht.

Apropos Rubrik Panorama. Zuerst dachte ich, das ist eine typische Verharmlosung. Jetzt sehe ich das anders, solche Artikel unter "Panorama" zu bringen bedeutet: Gewalt, so weit das Auge reicht. Stimmt.

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Eine Gruppe, die ungebremst schlägt, hat gemeinschaftlichen Mordvorsatz.
Juristisch ist es womöglich so, dass sich zu Schlägereien Verabredende in beiderseitige (!) Notwehrhandlung begeben, die dann nicht strafbar wäre.

Wenn es dann einen "Maurice K." erwischt, war das Opfer wohl minder informiert über gewohntes Handeln in bestimmten vglw. neu in die BRD hinzugekommene Gruppen, so dass sozusagen die bundesdeutsche Gesellschaft ihrer Aufklärungspflicht, aus womöglich: politisch "korrekten" Gründen, nicht nachgekommen ist, die Gesellschaft schuld ist.

MFG + schöne Mittwoche,
Dr. W

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