Freitag, 26. Juni 2026
Besser achten
tagesschauder, 10:22h
Ein selbsternanntes Gutachten von unleserlicher Dicke und unleserlichem Stil mit Deppinnensternchen, eine Art Sonderausgabe von Taz, BR und ZDF, das soll Verfassungswidrigkeit und Verbotsgebot belegen.
Es nimmt niemand ernst. Also niemand außerhalb des Komplexes.
Das ist ein schwerer Fehler. Es ist ernstzunehmen, als Dokument des mentalen Zustand des herrschenden Komplexes. Darüber reden sie jetzt in den Parteien, Organisationen, Medien, das Gewicht wird zum Argument, und obwohl es keine reale Folge haben wird, noch, wird es mentale Wirkungen haben, es wird darüber geredet, was gedacht wird darüber, was gemeint wird dazu, was zu sagen wäre.
Irgendwann kommt das bei den Gerichten an, auch beim Bundesverfassungsgericht.
Eine Frage der Zeit.
Es nimmt niemand ernst. Also niemand außerhalb des Komplexes.
Das ist ein schwerer Fehler. Es ist ernstzunehmen, als Dokument des mentalen Zustand des herrschenden Komplexes. Darüber reden sie jetzt in den Parteien, Organisationen, Medien, das Gewicht wird zum Argument, und obwohl es keine reale Folge haben wird, noch, wird es mentale Wirkungen haben, es wird darüber geredet, was gedacht wird darüber, was gemeint wird dazu, was zu sagen wäre.
Irgendwann kommt das bei den Gerichten an, auch beim Bundesverfassungsgericht.
Eine Frage der Zeit.
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fritz_,
Freitag, 26. Juni 2026, 11:09
Bezogen auf das anmutige Plappern einer Grünen wegen dem Gefälligkeitsgutachten der grünen Vorfeldorganisation als Stichwort wies der Staatsrechtler Vosgerau vor ein paar Minuten darauf hin, dass Parteien gar nicht "verfassungswidrig" sein können, sondern allenfalls verfassungsfeindlich.
"Da die Verfassung den Staat adressiert und nicht private Zusammenschlüsse" von Bürgern, müsste ihre Programmatik nicht mal "mit der Verfassung übereinstimmen". Wenn eine Partei z.B. die Einführung einer konstitutionellen Monarchie fordert, wäre das allenfalls und frühestens dann "verfassungswidrig", "wenn staatliche Stellen es sich zu eigen machen."
"Eine Partei ist aber keine staatliche Veranstaltung", auch wenn ihr Wesen "anders als ein Karnickelzüchterverein vom öffentlichen Recht teils überlagert wird". Damit meint er das Parteiengesetz.
Anders als ein Karnickelzüchterverein kann Partei nur sein eine "Vereinigung von Bürgern", "die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen."
Dürfen die das?
"Da die Verfassung den Staat adressiert und nicht private Zusammenschlüsse" von Bürgern, müsste ihre Programmatik nicht mal "mit der Verfassung übereinstimmen". Wenn eine Partei z.B. die Einführung einer konstitutionellen Monarchie fordert, wäre das allenfalls und frühestens dann "verfassungswidrig", "wenn staatliche Stellen es sich zu eigen machen."
"Eine Partei ist aber keine staatliche Veranstaltung", auch wenn ihr Wesen "anders als ein Karnickelzüchterverein vom öffentlichen Recht teils überlagert wird". Damit meint er das Parteiengesetz.
Anders als ein Karnickelzüchterverein kann Partei nur sein eine "Vereinigung von Bürgern", "die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen."
Dürfen die das?
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