Samstag, 3. November 2018
Pakistanisierung
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass man einen älteren Mann, der die Ehe mit einem neunjährigen Mädchen vollzieht, nicht als päderastisch bezeichnen darf, wenn es sich bei ihm um einen Religionsstifter handelt, dessen Anhänger den Frieden stören könnten. Das Menschenrecht der Meinungsfreiheit ist damit höchstrichterlich dem Recht der Gewalt gewichen.
Das kennt man bisher etwa aus Pakistan, die Instanz des gewalttätigen Mobs hat eine Revision des Freispruchs der Christin erwirkt.

Es ist bezeichnend, wozu sich die Aufschreihälse nicht äußern.

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Ich teile Ihre Interprätation nicht.
Das Europäische Menschenrechtsgerichthof stellte lediglich fest, dass die Urteilswürdigung beider Instanzen (Wien) ausreichend und ausgewogen war und somit die Menschenrechte der Klägerin durch das Gericht nicht verletzt wurden. Auf den Inhalt des Urteils geht das Gerichtshof nicht ein, ist auch nicht seine Aufgabe.

Der Haken liegt in den Urteilen der beiden österreichischen Instanzen selbst, weil ähnliche Eheschließungen auch heute stattfinden, wahrscheinlich gerade mit Berufung auf das "Original".

Übrigens nicht zum ersten Mal wird in Österreich jemand in diesem Kontext verurteilt. Bereits in Graz wurde Jahre früher eine FPÖ-Politikerin wegen der gleichen Feststellung über Mohammed verurteilt, obwohl sie in ihrer Formulierung wesentlich vorsichtiger war und lediglich feststellte, dass so ein Verhältnis nach heutigem Recht strafbar wäre. (Aus verschiedenen Präzedenzfällen wissen wir allerdings, dass dies gar nicht unbedingt so ist.)

Das Schrägste an den Urteilen ist, dass in beiden Fällen Frauen verurteilt wurden, wo sie auf ein brennendes Problem ihres Geschlechts hingewiesen haben. In Zeiten von #Metoo ist das das eigentliche Skandal.

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