Mittwoch, 15. Juli 2020
Was die Presse zum Thüringer Verfassungsgerichtsurteil verschweigt
Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts heißt es nun, die klagende Partei könne sich freuen. Wäre jetzt auch nicht so einfach zu erklären, wenn man wegließe, wer geklagt hatte.
Aber freuen können wir uns alle. Doch das ist wohl, was uns die Presse verschweigen möchte.

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Wenn es die Presse verschweigt,
will ich es hier verraten: Auf den Wahllisten darf es KEINE Parität der Geschlechter geben. Wer als besser in der Politik wahrgenommen wird, wird gewählt, unabhängig vom Geschlecht.

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Man kann es herausfinden;-)
Google hat mir den Weg zu einigen MSM gewiesen. Ich hatte ein komplizierteres Urteil erwartet.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden. So in etwa steht es im Grundgesetz.

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Wäre doch gelacht
Wenn mißliebige Wahlergebnisse von den Machhabern rückgängig gemacht werden, warum nicht auch Verfassungsgerichtsurteile?

In einem Land, in dem die Herrschaft des Unrechts regiert, sollte das kein Problem sein. Ich schlage vor, einen vergleichbaren Fall vor das Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu bringen, welches bekanntermassen nicht von einem rechtsradikalen Netzwerk durchsetzt ist wie in Weimar.

Verfassungsrichterin Barbara Borchardt, bewährtes Kadermitglied der SED-Mauermörderpartei, hat sicherlich keine Hemmungen, dem verhassten System einen weiteren Tritt in seine eiernden Strukturen zu geben. Wäre doch gelacht, diese Chance nicht zu nutzen!

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