Donnerstag, 10. Dezember 2020
Gefühlte Ermächtigung
Im Frühstücksradio Deutschlandfunk, die Thüringer Ministerin für Frauen am Telefon, sie sagt, Thüringen werde einen harten bundesweiten Lockdown mittragen, wenn der gewünscht sei, denn dies habe einen psychologischen Effekt. Manche haben eben die Lockerheiten genutzt.
Den psychologischen Effekt gäbe es zweifellos. Aber für ihn keine Rechtsgrundlage. Der Staat hat nicht das Recht, psychologische Effekte als legitimen Zweck auszugeben. Dann stellt sich die Frage nach Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht mehr, sie wäre ohnehin zu verneinen.
Aber es kommt auf die gefühlte Rechtmäßigkeit an, und wer dagegen sein wollte, ist im gefühlten Unrecht.

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Sie haben perfekt den Unterschied zwischen Gefühlsstaat und Rechtsstaat formuliert.

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