Donnerstag, 4. März 2021
Beobachtungspauschale
Kam in den Radionachrichten, ein CDU-Bundestagsoberst fordert die Mitglieder der konkurrierenden Partei, die nun angeblich beobachtet wird, zum Parteiaustritt auf.
Nach seiner Vorstellung ist die Partei immer noch verfassungswidrig, wenn alle ausgetreten sind.
Demokratische Konkurrenz wäre, die Partei aufzufordern, verfassungswidrige Mitglieder auszuschließen, um am demokratischen Wettbewerb teilzunehmen.
Wir sehen, darum geht es nicht.

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Hat hier eben jemand "Verfassungswidrig und Demokratische Konkurrenz" gesagt?
Und wenn ja, warum? Wenn es eine Partei gibt, die komplett verfassungswidrig ist, dann doch die SED/Linke, deren erklärtes Ziel die "Überwindung" der Demokratie, also der FDGO ist, oder? Werden da auch Mitglieder zum Parteiaustritt aufgefordert?

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