Mittwoch, 29. November 2023
Aus der Not eine Tugend
Als nach dem Urteil zu der verfassungswidrigen Umverschuldung die Verantwortlichen sagten, man wolle das Urteil respektieren und sich daran halten und die neue Realität berücksichtigen, schrieben einige Kommentatoren ironisch-süffisant: na so was, sie wollen ein Urteil befolgen, ja wie exzellent.
Diese Kommentatoren haben die Neue Zeit noch nicht verstanden.
Das Urteil wird umgedeutet und dann befolgt, indem man es als Begründung anführt.
Die mediale Realität, die man durchsetzt, ist, man bräuchte halt eine Notlage, um Schulden machen zu dürfen, man hätte schon für dieses Jahr eine erklären müssen, das müsse schleunigst nachgeholt werden. Der SPD-Generalsekretär sagt, Geld sparen geht nicht und es würde auch niemand sagen, wie. Wenn das mal keine Notlage ist, wie sie das Verfassungsgericht verlangt.
Man macht also das Gleiche noch einmal, nur dass nicht noch einmal geklagt wird. Wenn doch, dürfte die Rechtsprechung besser vorbereitet worden sein.
Interessant und bezeichnend ist auch, was als Notlage jedenfalls nicht genannt wird, die menschengemachte Migration. Stiftungen und Parteifinanzierung auch nicht, Antidiskriminierungsprogramme und Genderquatsch, es gäbe so viel.

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+1
Notlagen werden bedarfsweise festgestellt, konstruiert.
So nicht immer falsch, wenn "was los ist".
(Nicht nur) Nach den deutschen Erfahrungen der Weimarer Republik, Notstandsverordnungen, Notstandsgesetze, ist in einer liberalen Demokratie, die sich organisch zu entwickeln hat, nicht sozusagen tagespolitisch Notstand zu erklären.
Geschieht dies dennoch, ist dies ein Indiz für sich anbahnende, angebahnte, schwerste Krise.

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