Donnerstag, 24. September 2015
Eigenbedarf
Eine juristische Person wie eine Stadt kann als Vermieter keinen Eigenbedarf an der Wohnung geltend machen und dem Mieter kündigen. Bis jetzt jedenfalls.
Stern.de berichtet, die Stadt Nieheim in Nordrhein-Westfalen kündigt Mietern wegen Eigenbedarfs, um in den Wohnungen Flüchtlinge unterzubringen. „Gegenüber dem ‚Westfalen-Blatt’ rechtfertigt er die Kündigungen: ‚Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht’, sagt er. Den gekündigten Mietern würde bei der Wohnungssuche geholfen. ‚Ich weiß, dass dies eine unkonventionelle Maßnahme ist’, so Vidal, ‚Aber wir haben als Kommune die Verpflichtung, Flüchtlinge unterzubringen.’“

Irgendwo muss man ja mal anfangen. Der Rechtsbruch ist der Zweck, um ihn geht es, er ist nicht Mittel oder Notmittel. Es geht um die Durchsetzung einer repressiven nichtlegitimierten Herrschaft.

Interessant ist die Begründung Eigenbedarf. Die Kommune ist eigentlich der Zusammenschluss der Bürger, das Selbstverwaltungsorgan. Eigenbedarf macht man geltend, wenn man ein berechtigtes Interesse hat, nahestehende Personen in der Wohnung unterzubringen. Die Flüchtlinge stehen dem Bürgermeister näher als die Mitglieder seiner Kommune. Das war’s dann mit der Demokratie.

Der Mieterbund-Präsident hat auch Bedenken: „Auch auf politischer Ebene halte er die Kündigungen für ungeschickt, sie spielten die deutsche Bevölkerung und Flüchtlinge gegeneinander aus: ‚Das gefährdet den sozialen Frieden.’ Die Kündigungen scheinen jedenfalls Wasser auf die Mühlen selbsternannter ‚besorgter Bürger’ zu sein. Mehrere rechte Blogs berichteten über den Vorfall. Der Betreiber einer Nieheimer Facebook-Seite löschte den Beitrag über die Kündigungen wieder, nachdem sich die Leser in über 200 Kommentaren gegenseitig beleidigten.“
Jetzt ernennen sich die Bürger schon selbst zu sogenannten besorgten Bürgern. In der Informationsgesellschaft ist eben die Information das Problem. Wenn die weg ist, herrscht Frieden. Und stern.de ist zum rechten Blog avanciert.

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