Sonntag, 13. Dezember 2015
Ausgrenzungstatbestand
Thematisiert wird derzeit etwas öfter die offene Gesellschaft und ihre Feinde anhand der Paralleljustiz von Großclans in Berlin und anderen Zuschussgebieten. Es fehlt nicht die Sozialkitsch-Begründung von Ausgrenzung und Abschottung, gemeint ist durch die parallele Mehrheitsgesellschaft von Deutschlaraffenland. Niemand von Politik und Medien kommt auf den Gedanken zu fragen, von wem die Ausgrenzung denn eigentlich ausgehe.
Im Zusammenhang mit Justiz wäre diese Argumentation nur begründbar, wenn das deutsche Rechtssystem eine Ungleichbehandlung vorsehen oder vornehmen würde, wenn also vor Gericht die Immigranten schlechtergestellt wären gegenüber deutschen Prozessbeteiligten oder wenn ihnen der Zugang zu den Rechtswegen versperrt oder behindert würde, so dass sie in die Gründung eigener Strukturen gedrängt würden.
Davon aber kann keine Rede sein.
Die Rede ist allenfalls davon, dass viele Immigranten „nicht wissen“, was rechtlich geht. Damit befinden sie sich allerdings in derselben Lage wie alle anderen, die nicht vom juristischen Fach sind.
Die Paralleljustiz demonstriert die aktive Ausgrenzung, Abschottung von Freiheit und Rechtsstaat, vorgenommen von Migrantenbaronen zwecks eigenern Macht. Und, tatsächlich, die Schuld der deutschen Gesellschaft, nicht weil sie ausgrenzt, sondern weil sie darin eine multikulturelle Bereicherung sieht.

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