Sonntag, 6. Dezember 2015
Vorbereitung zur Aufarbeitung
Es wird Zeit, dass wir uns Richtlinien für die Vergangenheitsbewältigung überlegen, für die dereinst nötige Aufarbeitung der jetzigen Gegenwart. Nach der DDR zum Beispiel wurden Enteignungen nur dann rückgängig gemacht, wenn der damalige Vorgang besonders rechtsstaatswidrig und außerordentlich unrechtmäßig vonstattengegangen war. Wer zum Verkauf für Pfennigbeträge genötigt wurde, ging leer aus, denn er hatte einen Vertrag zu den damaligen Konditionen geschlossen.

Der Chef des sachsen-anhaltinischen Philologenverbandes ist zurückgetreten, nachdem er entgegen ersten Äußerungen wohl so lange gebraucht hatte, es sich anders zu überlegen. Zuanfangs hatte er noch aus alter DDR-Gewohnheit darauf bestanden, sich nicht den Mund verbieten zu lassen.

Nur hat er selbst seinen Rücktritt erklärt, das gilt nicht als rehabilitationsfähiges Unrecht des Grünen Reiches. Er stützt das System mit dieser Handlung.
Aus menschlicher Sicht nicht vorwerfbar; er behält so seine Pensionsansprüche, auch nach der Wende.
Aber er sollte für die Wahrheitskommission zu Verfügung stehen, wenn es darum geht, wie ihm diese Entscheidung nahegebracht wurde.

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