Dienstag, 19. September 2017
Intellektuelle Unredlichkeit in der gängigen Vorwurfspraxis
Man täusche sich nicht -- wenn Personen bekämpft werden, die man glücklicherweise nicht man selbst ist, ist man trotzdem gemeint. Die Botschaft lautet: Das können wir auch mit dir machen.
Man sollte sich also angesprochen fühlen, wenn es gegen „Rassisten!“ oder „Nazis!“ geht, wenn also herrschaftlich bestimmt wird, gegen wen es gehen darf, weil das „Rechtsextreme!“ oder „Rassisten!“ wären, beides sind übrigens nicht justiziable Vorwürfe, gegen die man sich nicht wirksam vor Gericht wehren könnte.

Ja was, soll man jetzt Rassismus und Rechtsextremismus pflegen? Nein, das ist damit nicht gesagt, es wird nur leider kaum mehr verstanden. Man soll beachten, ob die, die Rassismus! sagen, dieses Urteil analytisch begründen, also „dieses an jener Aussage ist darum falsch“, oder ob sie intellektuell vereinfacht Rassismus! assoziieren, ihrem vorgefertigten Weltbild entsprechend, um jemanden zu überführen. Doch dazu müsste der Beschuldiger auseinandersetzen, was er unter Rassismus verstehe, und damit müsste er sich sehr weit selbst zur Debatte stellen.

Das heißt, man kann schon froh sein, wenn ein Vorwurf analytisch begründet wird.
Genauer, man könnte, wenn er würde.

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