Samstag, 27. Juni 2020
Die geltende Ordnung
Perlentaucher.de zitiert:
Die taz debattiert über die Polizei: Schikaniert sie Menschen mit dunklerer Hautfarbe? Oder hilft sie einem gegen die Nazi-Meute?

Das ist die Gedankenstruktur der taz. Immerhin hält sie Polizei und Nazimeute für zwei verschiedene Gruppen, das kann aber im Text auch schon wieder anders sein.

Die Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit und davon, was die Polizei dabei zu sein habe, ist völlig abhandengekommen. Das ist bezweckt, und dazu dient die Rassismuskeule als sehr taugliches Element, weil das Zuschlagen mit ihr immer damit gerechtfertigt werden kann: Oder bist du Rassist?

Der Rechtsstaat soll wohl nun mit aller Härte gegen den Stuttgarter Polizisten vorgehen, der in einer Sprachnachricht ein schlimmes Wort gesagt habe. Womit hat er sich eigentlich strafbar gemacht, also nach welcher Strafrechtsnorm? Rassismus, klar. Wer braucht da noch einen klaren Tatbestand.
Und bei Rassismus gibt es keine Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Keine schwere Kindheit und keine außergewöhnliche Belastungssituation.

Wir sehen, welche Ordnung und wessen Recht gelten.

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