Mittwoch, 21. Oktober 2020
Rechtmäßigkeiten
Wenn Gesetze oder Verordnungen oder Verwaltungsakte gerichtlich auf Rechtmäßigkeit oder Verfassungsmäßigkeit überprüft werden, geht es zuerst um die formalen Voraussetzungen, die Zuständigkeit der Stele für diesen Belang. Dann wird die Einhaltung der Verfahrensregeln geprüft, Verstöße sind mitunter heilbar oder führen zu Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit. Dann erfolgt die Prüfung, ob ein legitimer Zweck vorliegt, dann die Prüfung der Geeignetheit der Mittel und dann die der Erforderlichkeit. Danach, eventuell, eine Interessenabwägung mit kollidierenden Rechten.

Mittlerweile ist die gefühlte Rechtmäßigkeit entscheidend, die gegeben ist, wenn de Zweck nicht nur ein legitimer sein soll, sondern ein unbedingt erforderlicher und moralisch gebotener. Diese Bejahung überdeckt und beseitigt die anderen Fragen, ob die Mittel überhaupt zweckmäßig sind.
Wer es verneint, ist Übelbürger und verwirkt die Teilnahme am Diskurs.

Das ist die Rechtslage im Grünen Reich.

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