Mittwoch, 21. Juli 2021
Herrschaft des Unrechts
Im Moment ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch nicht bekanntgegeben, es scheint durchzusickern, dass die Kanzlerin nicht vollständig in ihrer Kompetenz geblieben ist, Unverzeihlichkeit festzustellen und Rückgängigmachung für angebracht zu befinden.
Das Framing der Presse ist hier sehr wörtlich das Einrahmen, nämlich die Darstellung, als wäre das ein Ding zwischen der Kanzlerin und den Prozesshanseln von der Gegenpartei. Der Gegenpartei werde ein Triumph verschafft, oder die Gegenpartei kriege Aufwind und solche Presseschwätzereien.
Der Punkt ist aber, dass es nicht um die Gegenpartei geht, sondern um uns alle, nicht nur die Partei oder den Teil der Bevölkerung, der Volk ist und nicht Hof, sondern um die Gesamtheit, um das Ganze, um die Art des Regierens.
Der Kanzlerin kann egal sein, dass sie die Enthebung Kemmerichs zu Nichtganzrecht angewiesen hat. Jetzt ist er halt weg.

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