Samstag, 11. Juni 2022
Sprache des Grünen Reiches: ''Strafbare Inhalte''
Mutet erst einmal nach bloßer Nachlässigkeit an, wo doch alle verstehen, was gemeint ist, strafbar ist der, der einen Straftatbestand erfüllt mit seiner Veröffentlichung, die Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Aufforderung zu Straftaten und Ähnliches sein kann.
Und da das Recht keine esoterische Geheimlehre ist, ist es auch nicht grundsätzlich falsch, den Plattformanbietern die erste und ihrerseits gerichtlich überprüfbare erste Überprüfung aufzuerlegen oder zu ermöglichen, damit jemand, der in seinen Rechtsgütern verletzt sein könnte, eine Handhabe hat, gegen denjenigen juristisch vorzugehen, der sich möglicherweise strafbar gemacht hat.
Genau das ist aber nicht gewollt.
Hier soll kein Rechtsschutz ermöglicht werden, sondern eine mentale Barriere aufgebaut. Die Leute sollen glauben, es gäbe verbotene Inhalte, derer sich manche bedienen, um aufzustacheln oder aufgestachelt zu sein. Gedankengut. Nicht jemand denkt und meint, sondern sagt und teilt verbotene strafbare Inhalte. Ein völlig anderes Verständnis von Meinungs- und Informationsfreiheit, nämlich gar keins oder das gegenteilige von dem bisherigen verfassungsrechtlichen.
Auch hier: das Problem ist nicht der Inhalt, es sind die Leute, die aktiv an der Veränderung des Verständnisses von Staat und Gesellschaft arbeiten. Vorgegangen werden soll dann auch nicht für die Person, sondern im Namen der demokratischen Werte. Für das Grüne Reich.

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