Dienstag, 5. März 2013
Grünes Reich: Willkür als Recht
tagesschauder, 09:36h
Die Verpflichtung von Berliner Gaststätten zur Installation von Toiletten für Gäste, die nicht wissen, welchem Geschlecht sie sich zurechnen sollen, wurde unter „Bunte Meldungen“ abgelegt, also bei Bild auf Seite 1, aber nun sollte das Kopfschütteln ein Ende haben und der Blick wieder klar sein. Die Verordnung besteht nämlich immer noch. Man sieht hieran einmal mehr, wie das Verfassungsrecht erodiert, nämlich mittels einer nie für möglich gehaltenen Bescheuertheit.
Hätte man in der guten alten Zeit Jurastudenten im ersten Semester einen solchen Fall zur Klausur vorgelegt, wären alle billig und gerecht Denkenden und logisch Begabten, also etwa dreißig Prozent, zum Ergebnis gelangt: grundrechtswidrig.
Auch im Verwaltungsrecht hätte eine Prüfung schnell ergeben, eine solche Verordnung kann nicht erlassen werden.
Leider hätte kein Assistentenhirn so einen dämlichen Fall erfunden und kein Professor ihn für klausurfähig gehalten, man möchte ja doch irgendwie praxisrelevant lehren.
Es bleibt zu hoffen, dass unser Schulsystem den politischen Vorreitern nachfolgt und genügend Dummheit produziert, um sich im Grünen Reich zurechtzufinden. Dann wird man im Studium auf den Blödsinn vorbereitet und lernt, den Blick hin- und herwandern zu lassen. Dann argumentiert man mit Minderheitenschutz und damit, dass man es den Menschen, die nicht wissen, ob sie männlich oder weiblich sind, nicht zumuten kann, vom allgemeinen Toilettenzugang ausgeschlossen und in einen ausgegrenzten Bereich ausgesondert zu werden.
Hätte man in der guten alten Zeit Jurastudenten im ersten Semester einen solchen Fall zur Klausur vorgelegt, wären alle billig und gerecht Denkenden und logisch Begabten, also etwa dreißig Prozent, zum Ergebnis gelangt: grundrechtswidrig.
Auch im Verwaltungsrecht hätte eine Prüfung schnell ergeben, eine solche Verordnung kann nicht erlassen werden.
Leider hätte kein Assistentenhirn so einen dämlichen Fall erfunden und kein Professor ihn für klausurfähig gehalten, man möchte ja doch irgendwie praxisrelevant lehren.
Es bleibt zu hoffen, dass unser Schulsystem den politischen Vorreitern nachfolgt und genügend Dummheit produziert, um sich im Grünen Reich zurechtzufinden. Dann wird man im Studium auf den Blödsinn vorbereitet und lernt, den Blick hin- und herwandern zu lassen. Dann argumentiert man mit Minderheitenschutz und damit, dass man es den Menschen, die nicht wissen, ob sie männlich oder weiblich sind, nicht zumuten kann, vom allgemeinen Toilettenzugang ausgeschlossen und in einen ausgegrenzten Bereich ausgesondert zu werden.
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dr. w,
Dienstag, 5. März 2013, 10:02
Aus akademischer Sicht
ist anzumerken, dass hier auf geradezu vorbildliche Art und Weise die Dreiwertige Logik implementiert werden konnte - toilettenmäßig.
Es mag sein, dass hier Gedankengängen der Frankfurter Schule gefolgt werden konnte, das Pissen und so betreffend, aber aus akademischer Sicht und epistemologisch bleibt das Bemühen korrekt bis hochwertig.
MFG
Dr. W
Es mag sein, dass hier Gedankengängen der Frankfurter Schule gefolgt werden konnte, das Pissen und so betreffend, aber aus akademischer Sicht und epistemologisch bleibt das Bemühen korrekt bis hochwertig.
MFG
Dr. W
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tagesschauder,
Dienstag, 5. März 2013, 10:07
aber nur,
wenn man die Damentoilette als Antithese zur Herrentoilette auffasst und in der Herrentoilette ein Instrument zur Herrschaft in der Massenkultur sieht.
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denkeinsatz,
Dienstag, 5. März 2013, 14:43
Griechisch
Da war doch mal was, nomos hiess Gesetz, und Gastronomie heisst dann...
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