Samstag, 27. Juli 2013
Wer so was macht
Schon einige Jahre her, aber die Dame aus der TV-Reportage hat doch Eindruck hinterlassen, eine Darstellerin oder wie soll man sagen. Es ging auf einem Privatsender in einem dieser Reportmagazine um Neuigkeiten aus der Kultursparte Pornographie. Das ist etwas ganz anderes als Prostitution, das stellte die bekannte Pornodarstellerin gleich klar.
Nein, sie würde nicht alles machen. Mit drei Schwänzen gleichzeitig, nein, auf keinen Fall, Frauen, die das machen, das sind ja wirklich miese Schlampen.

Bestimmt würde den Dreischwanzsexdarstellerinnen auch etwas einfallen, was sie niemals machen würden und das nur ganz miese Schlampen täten.

Genauso sind die Anwälte, die die Verteidigerin von Beate Zschäpe rausgemobbt haben.

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Der Unterschied
zwischen den seinerzeitigen RAF-Anwälten, die seinerzeit regelrecht mit den Interessen der Revolutionären verschmolzen sind, und den heutigen Zschäpe-Verteidigern ist, dass Letztgenannte als Pflichtverteidiger ausschließlich ihren Job machen.

Vielleicht das Problem, hatte man in den Siebzigern noch höllisch Angst vor den Sympathisanten der Linksextremisten, hat man heute höllisch Reschpekt vor anderen Sympathisanten.

Inwieweit die Kollegen seinerzeit dreilochbegehbar waren, das Fachwort, oder heute sind: Jo mei!

MFG
Dr. W

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Die
machen nicht ausschliesslich ihren Job. Die haben sich alle drei selbst beim Münchener Gericht als Pflichtverteidiger für diesen konkreten Prozess und für die Pflichtverteidigung dieser konkreten Angeklagten beworben. In der Justiz ist es üblich, dem stattzugeben, wenn ein Mandat der Angeklagten vorliegt. Hätte sich beim Münchener Gericht niemand gemeldet, da hätte der Vorsitzende Richter schon eine ihm genehme Lusche aus der S-Bahn-Umgebungskarte München von Amts wegen bestellt. So aber wird die Dame von drei von in dieser Grössenordnung unerfahrenen Anfängerinnen vertreten; auch gut; jedem das Seine.

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