Freitag, 23. August 2013
Aussagen
Ausschuss-Edathy hat als Resümee der NSU-Untersuchung angemahnt, Ermittlungen müssen ohne Ansehen der Person, ohne Unterschiede bei den Ethnien erfolgen.
Da hat er Recht.
Und so war es ja auch.
Die Ermittler haben genauso ermittelt, wie sie es bei Morden an Rostbratwurstbudenbetreibern getan hätten.
Vorgeworfen wird ihnen jetzt, dass sie nicht gesagt haben: Ein Ausländer ist ermordet worden? Dann kann es keinesfalls ein Beziehungsdelikt sein, das muss der Anfang einer rassistischen rechtsradikalen Terrorserie sein.

Moslemführer Mazzüeck verlangt einen Antirassismusbeauftragten und dass beim möglichen Anfangsgeneralverdacht Rassismus der rassistische Hintergrund speziell untersucht wird.
Das wird zu selten getan, wie man zuletzt beim Fall des ermordeten Jonny K. gesehen hat.

Katrin Göring-Eckardt sagte, CDU-Bosbach und andere nutzen die leicht gestiegenen Asylbewerberinnen- und leicht gestiegenen Asylbewerberzahlen, um den rechten Mob aufzuirgendwas.
Bei den Wahlen zählt zwar jede Stimme, aber solange die Gegendemonstranten mehr sind, wäre es falsch gerechnet, bei dem Minimalmob auf Stimmenfang gehen zu wollen.
Was macht eigentlich Katrin Göring Eckardt so sicher, dass es nicht ihre Aussage ist, die einen Junior-NSU glauben lässt, im Sinne einer unterdrückten Mehrheit losmorden zu sollen?
Gar nichts, macht auch nichts, ihr würde es ja niemand vorwerfen.

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Es ist ja
nicht der Vertreter der Moslembruderschaft, der entsprechend fordert, sondern der NSU-Ausschuss selbst:
'Für die künftige Arbeit der Polizei heißt es in dem Bericht, der mögliche rassistische Hintergrund einer Tat müsse immer geprüft werden; diese Prüfung soll außerdem nachvollziehbar dokumentiert werden.' (Quelle)

Und, so der Eindruck, soll natürlich diese Prüfung nicht erfolgen, wenn das Opfer deutsch ist.

MFG
Dr. W

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Und der NSU-Ausschuss hat Recht damit. Denn es war eben nicht so, dass in diesem Fall von den Ermittlern vorgegangen wurde, "wie sie es bei Morden an Rostbratwurstbudenbetreibern getan hätten." Jedenfalls will ich das nicht hoffen. Auch ein deutschstämmiger Rostbratwurstbudenbetreiber kann ein Opfer von Mobbing, sozialer Ausgrenzung und daraus entstehender Gewalt werden. Das ist ein ganz normales Motiv und, ja, es muss natürlich geprüft werden. Soweit ich weiß, ist das bei den neun "Döner-Morden" nur einmal der Fall gewesen und in einem zweiten Fall wurde sogar ein entsprechender Hinweis eines Profilers unter den Teppich gekehrt.
Und wenn ein solches Missverhältnis in der Verfolgung gleichermaßen möglicher Motive (weshalb auch immer) vorliegt, dann kann, ja muss man doch die Prüfung des bisher vernachlässigten Motivs für die nächste Zukunft ein bisschen pushen, mit formalen Auflagen.
Niemand verlangt, dass vorzugsweise nach rassistischen Motiven gesucht wird! Seit wann ist Gleichberechtigung Bevorzugung?

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Na hoffentlich
wird hierzulande nicht mal ein palästinensischer Aktivist erschossen.

Nicht auszudenken, welchen möglichen Tätergruppen man dann alles gleichberechtigt nachspüren müsste!

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Und jetzt überlegen Sie mal, wie viele Feinde Sie haben, und ob Sie wollen, dass die Polizei die im Falle Ihrer Ermordung ermittelt - oder ob das ein nicht auszudenkender Aufwand ist.
(Ehrlich gesagt kenn ich mich mit Moslems, Palästinensern und anderen so furchtbar bevorzugten Personengruppen nicht so gut aus wie manche hier - es geht mir mehr um mich, um meine Sicherheit, wenn ich dafür plädiere, dass die Polizei ihre Arbeit so gut wie möglich tut.)

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Ujujujuju
damals:
Niemand verlangt, dass vorzugsweise nach rassistischen Motiven gesucht wird!
s.o.
Seit wann ist Gleichberechtigung Bevorzugung?
s.o.

BTW, die Ermittlungen in der NSU-Sache waren schwierig, weil man böse auf eine falsche Spur geraten ist, weil nationalsozialistische Gewalt, also Terrorismus, sehr unwahrscheinlich war (denn Terroristen verlautbaren fast immer zeitnah, denn der T. zielt auf politische Wirkung und Einschüchterung - das ist auch der Grund, warum die Bärtigen immer ihre Videos drehen) und weil die NSU gut getarnt vorging, also wenig Spuren hinterließ und abgefeimt Tatorte und Opfer wählte.

MFG
Dr. W (der sich nun ausklinkt, am Rande noch darauf verweisend, dass es bspw. Volksverhetzung gegen Deutsche als Ganze nicht gibt juristisch, so dass es gut denkbar ist, dass man bei der im o.g. NSU-Bericht angeregten bevorzugten Rassismus-Prüfung in der Umsetzung indigene deutsche Opfer ebenfalls ausschließen wird - auch um dem Rassismus keinen Vorschub zu leisten, lol)

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