Sonntag, 23. Oktober 2016
Die Ablehnung des Staates
Heute sollte es eigentlich um das Phänomen der Reichsbürger gehen mit der Analyse, dass man sich nicht zu wundern brauche; hier kommt ein Wunsch zum Ausdruck nach einer Art „Rübermachen“, einer Möglichkeit zur Flucht aus dem Wahnsinn, indem man noch eins draufsetzt. Dies ist auch wieder das, was bei der ganzen Betrachtung ausgeklammert wird. Das sind eben die noch ewiger Gestrigen und noch Dümmeren, so ist zu lesen, die wollen keine Demokratie, sondern autoritäre Führung, also was ganz Anderes als das bunte Grün.
Was in der medialen Aufbereitung noch hinzukommt, ist wieder einmal die Möglichkeit, bei etwas die nicht ausgeführten Affekte im Zusammenhang mit anderen Themen herauszulassen. Ein anderes Reich, das die Bundesrepublik ablehnt, kennt man bislang unter dem Namen Ummah, wahlweise Kalifat. Was man da nicht schreibt, geht jetzt bei denen.

Doch nach Ablehnung staatlicher Instanzen bräuchten die Journalisten gar nicht weit zu suchen, dies finden sie direkt bei sich.
So lautet es auf focus.de, ähnlich bei heute.de und tagesschau.de:

"Eskalation im „Dschungel von Calais": Krawalle zwischen Flüchtlingen und Polizei
Sechs Monate vor dem Ende seiner Amtszeit greift der französische Präsident durch und lässt das umstrittene Flüchtlingslager in Calais räumen. Rund 36 Stunden vor der Schließung kam es nun zu Ausschreitungen zwischen den Bewohnern des sogenannten „Dschungels“ und Sicherheitskräften.“

Krawalle und Ausschreitungen zwischen.
Zwischen Polizei und Flüchtlingen.
Da liefert sich die Polizei Ausschreitungen.

Das wird es im Reich nicht gegebenhaben.

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+1
Ja, ein politologisch interessanter Haufen, sind das nun Anarchisten oder ganz wilde Anarcho-Liberale, oder eher Kollektivisten, die ganz ähnlich wie "Bärtige" eine Art Kalifat suchen?

Rechtsextremismus (hier sind nicht nur bundesdeutschen Diensten folgend Nationalsozialisten gemeint, die kämpfend der FDGO entgegenstehen) ist (auch vom Verfassungsschutz) zu bekämpfen, Rechtsradikalität ist vom Verfassungsschutz zu beobachten, Rechtsradikalität, nicht kämpfende Nationalsozialisten meinend, ist nicht verboten.
So war jedenfalls lange Zeit die nicht unplausible Rechtslage, es wurde sich hier auch von der integrativen Kraft der Demokratie (das Fachwort) einiges erwartet.

Auch der nicht kämpfende "Bart" wäre in diesem Sinne auszuhalten, zu tolerieren.
Aber nicht zu bemuttern, wie dies in der BRD anscheinend der Fall zu sein scheint, auch sog. Staatsverträge meinend und, sage und schreibe, auch die Möglichkeit zu einer sogenannten Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden, die u.a. befähigt Beamte (!) zu bestellen.

Blöd halt, dass (nur) bundesdeutschen Medien folgend dies nicht herausgefunden werden kann.

MFG
Dr. W (der dbzgl. noch nicht geforscht hat, sich gerne an die Siebziger in der BRD erinnert, als die sogenannte Baader-Meinhof-Bande lange Zeit, sage und schreibe, als Anarchismus kommuniziert worden ist)

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