Mittwoch, 23. November 2016
Kulturelle Prämissen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben Voraussetzungen, die im Grundgesetz nicht vorkommen und die erst auffallen, wenn sie zum Verschwinden gebracht werden. Die Scharia-Polizei hat sich nicht strafbar gemacht, weil der Gesetzgeber nicht so viel Blödheit aufgebracht hat, daran zu denken, dass es dazu kommen könnte, dass sich Dummheit mit Kriminalität dahingehend paart, dass Männer herumgehen und Leute belästigen, weil sie sich nicht schariakonform benehmen. Kein Strafrechtler hätte jemals so einen Gedanken nicht als abwegig verworfen.
Das Grundgesetz lässt die multikulturellsten Spinnereien zu, aber eben, solange es Spinnereien sind; nie hätte jemand daran gedacht, dass sie dazu führen, das Grundgesetz zu untergraben, daran war schlichtweg nicht zu denken.
Genausowenig hat man daran gedacht, Gefühle zu schützen. Die Meinungsfreiheit wird ausgehebelt, weil Hass nicht geschützt ist. Wie auch. Hass ist gar kein Rechtsbegriff, weder ein bestimmter noch ein unbestimmter, damit wurde kein Schutz vor staatlichem Eingriff in Meinungsfreiheit unter dem Etikett Kampf gegen Hass eingebaut. Auch kennt das Grundgesetz weder rechts noch links, das macht einen Kampf gegen rechts möglich, obwohl kein Politiker die Möglichkeit haben dürfte, gegen den politischen Gegner mit staatlichen Mitteln vorzugehen.

Rechtsstaat und Demokratie sind Hindernisse der Macht, sie mäßigen die Herrschenden. Auch die, die durch demokratische Verfahren in ihre Positionen gelangt sind. Sie haben allen Grund, an der Abschaffung zu arbeiten.

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"Kein Strafrechtler hätte jemals so einen Gedanken nicht als abwegig verworfen."

Vermutlich. Die Väter des Grundgesetzes haben 1949 (!) unter "Religionsfreiheit" sicher auch nicht im Sinn gehabt, die Ausbreitung einer faschistoiden Ideologie zu tolerieren. Genau so wird der Paragraph aber heute selbstherrlich von linksgrün interpretiert: Religionsfreiheit für jeden Schwachsinn.

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Nicht für jeden.
Nur den machtpolitisch relevanten.

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Eine Frage der Prioritäten
Es ist (nehme ich an) auch nicht verboten, in Ledermantel und Kampfstiefeln einen Lies!-Stand zu besuchen.

Es hätte aber (nehme ich an) in diesem Fall der Richter eine Möglichkeit zur Verurteilung gefunden.

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Vielleicht
war das Grundgesetz als Verfassungssubstitut, wie auch andere Verfassungen OK, und der heutige Irrtum besteht nur darin den Islam als Religion zu betrachten und ihm demzufolge im Rahmen der (durchaus begrenzten) Religionsfreiheit Rechte zuzugestehen, die er als (leicht erkennbare) Nicht-Religion nicht verdient hat?!

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