Donnerstag, 6. Dezember 2018
Gewohnheitsverbrecher
tagesschauder, 11:48h
Welt.de berichtet von der Verurteilung eines Mannes für ein Verbrechen, das er nicht mal begangen hat – versuchten Mord.
„VERSUCHTER TOTSCHLAG
Der Vater bedauerte, dass er seine Tat nicht vollenden konnte
Ein türkischer Vater versucht, seine Tochter zu töten, weil sie sich mit Männern unterhält. Vor Gericht bekommt er eine ungewöhnlich milde Strafe – nachdem der psychiatrische Gutachter feststellt, dass es sich um keinen 'gewöhnlichen Ehrenmord' handelt.“
Oh, das ist was Neues, es gibt demnach gewöhnliche Ehrenmorde. Ehrenmorde sind gewöhnlich geworden, wer hätte das gedacht. Oder zu sagen gewagt. Jetzt darf etwas zumindest schon mal kein gewöhnlicher Ehrenmord sein.
Dann gibt es demnächst Milderung dafür, dass es ein gewöhnlicher Ehrenmord ist.
„VERSUCHTER TOTSCHLAG
Der Vater bedauerte, dass er seine Tat nicht vollenden konnte
Ein türkischer Vater versucht, seine Tochter zu töten, weil sie sich mit Männern unterhält. Vor Gericht bekommt er eine ungewöhnlich milde Strafe – nachdem der psychiatrische Gutachter feststellt, dass es sich um keinen 'gewöhnlichen Ehrenmord' handelt.“
Oh, das ist was Neues, es gibt demnach gewöhnliche Ehrenmorde. Ehrenmorde sind gewöhnlich geworden, wer hätte das gedacht. Oder zu sagen gewagt. Jetzt darf etwas zumindest schon mal kein gewöhnlicher Ehrenmord sein.
Dann gibt es demnächst Milderung dafür, dass es ein gewöhnlicher Ehrenmord ist.
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g.k.,
Donnerstag, 6. Dezember 2018, 13:56
Gewohnheitsrecht ...
"Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine lange andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptiert werden. Das Gewohnheitsrecht wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und im Schrifttum als gleichberechtigt mit Gesetzen anerkannt"
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
"von den Beteiligten ... verbindlich akzeptiert" - daran muss man noch vielleicht ein wenig arbeiten, wobei so schwer ist das heutzutage auch nicht. Erstens handelt es sich bei der weiblichen Beteiligten um kein gleichwertiges Rechtssubjekt, das ist ebenfalls durch Gewohnheitsrecht so gut wie festgelegt. Zweitens, die Tote kann der Behauptung, sie habe ihr Schicksal akzeptiert, nicht mehr widersprechen und sowieso gibt es Beispiele, bei denen das Ereignis durch die Tote sogar explizit gewünscht wurde:
http://www.spiegel.de/panorama/somalia-islamisten-steinigen-dreifache-mutter-a-994158.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
"von den Beteiligten ... verbindlich akzeptiert" - daran muss man noch vielleicht ein wenig arbeiten, wobei so schwer ist das heutzutage auch nicht. Erstens handelt es sich bei der weiblichen Beteiligten um kein gleichwertiges Rechtssubjekt, das ist ebenfalls durch Gewohnheitsrecht so gut wie festgelegt. Zweitens, die Tote kann der Behauptung, sie habe ihr Schicksal akzeptiert, nicht mehr widersprechen und sowieso gibt es Beispiele, bei denen das Ereignis durch die Tote sogar explizit gewünscht wurde:
http://www.spiegel.de/panorama/somalia-islamisten-steinigen-dreifache-mutter-a-994158.html
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