Samstag, 28. September 2019
Gemeinte Fakten
Da gab es so einen Zwist zwischen dem Jura-Fischer, BGH-Richter und Strafrechtskommentator, und einer TAZ-Schreiberin, Zwist ist eigentlich schon zu viel gesagt, denn die beiden fanden gar keine gemeinsame Ebene für eine Auseinandersetzung. Die Taztante hatte gesagt, der Kommentar, in dem noch der Geist des vorherigen Kommentators wehe, und der war vergangenheitsverstrickt, führe zu schlechter Rechtsprechung. Fischer widersprach und sagte, die hat keine Ahnung, die schimpfte weiter auf ihn. Das ging vor Gericht, das feststellte, die hätte eine Meinung geäußert und wäre meinungsfreiheitlich geschützt.

Was wir hieran sehen, ist die Vermengung von Meinung und Tatsache, die Schreiberin wäre nämlich, abgesehen von der prozessrechtlichen Seite, ganz gewiss der Meinung, Tatsachen zu schreiben. Die würde auf jeden Fall denken, sie hat recht, sie sagt die Wahrheit, und deswegen dürfe sie das. Dabei meint sie bloß.

Und das ist das Grüne Reich. Merkeldeutschland, gutmenschengemachte Politklimakatastrophe. Denn Meinungen werden, wenn sie nur die richtigen sind, als „wahr“ angesehen, obwohl sie keinen Wahrheitsgehalt haben. Sie geben sich als richtig aus, könnten aber nur mit Emotion und Haltung bewiesen werden. Erst im Klagefall fallen sie unter Meinungsfreiheit.

Das ginge ja noch, wenn es für alle so wäre, aber die falsche Meinung wird inzwischen auch als unwahr aufgefasst und verstanden. Böse, schlecht und falsch.

Und dann gilt keine Meinungsfreiheit, weil das Hate ist, und Hate ist keine Opinion.

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