Donnerstag, 14. November 2019
Verbrechen gegen die Gutmenschlichkeit
SPD-Oppermann sagt im DLF, nicht alles, was gesagt werden darf, muss auch hingenommen werden.


Es geht um die Abwahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, aber das ist wohl nur der Anfang.
Die Meinungsfreiheit von ihm, so Oppermann, sei nicht beschränkt worden, er habe sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt und sei ja auch nicht verklagt worden, aber die Grenze der Meinungsfreiheit sei nicht Strafrecht, sondern Artikel 1, Menschenwürde.

Früher wäre so was noch als gelogen angesehen worden.
Man kann auch mit Norminterpretation lügen.
Die Meinungsfreiheit heißt nun genau das, dass Meinungen hingenommen werden müssen, die nicht gegen die allgemeinen Gesetze verstoßen. Man kann die Debatte führen, auch gelenkt, oder Wertmaßstäbe an das Gesagte anlegen, alte oder neue, aber Sanktionen sollten sich verbieten durch die Wertesetzung des Grundgesetzes.
Artikel 1 wäre genau eine Schranke der Meinungsfreiheit. Man kann nicht in der Meinungsfreiheit bleiben und ein anderes Grundrecht verletzen, aber die Beurteilung stünde am Ende eines Prozesses, das wäre ein Ergebnis rechtlicher Bewertung. Wenn Udo Lindenberg und Judas klagen, haben wir einen Fall.

Die SPD stellt sich die Sache anders vor; man will die Frage der Meinungsfreiheit einfach aussparen und gleich mit Menschenwürde empören. Empörung als Rechtsfolge, die das Unwerturteil fällt.
Wir brauchen kein Ermächtigungsgesetz, wir haben Artikel 1.

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+1
Die Grenze der Freiheit der individuellen Meinungsäußerung findet sich in sog. liberalen Demokratien in Gesetzen, die sie setzen.

Der Jokus mit der Dignitas, die gar bundesdeutsch ins Verfassungssubstitut eingeflossen ist, manche meinen auch um NS-Täter vor der Höchststrafe, zumindest vor sehr hohen Strafen zu schützen, ist ja ein eher regionaler Topos, anderswo in liberalen Demokratien hat man es aus gutem Grund mit den Menschenrechten.

MFG - WB

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Gleichbehandlung
Auch der Artikel 3 GG ist zu beachten: allerdings steht da einschränkend: [nur] „gleich vor dem Gesetz“, also nicht vor den Medien.

Wenn also gewählte Volksvertreter im öffentlichen Fernsehen als „Faschisten“ bezeichnet werden dürfen (begründet mit Meinungsfreiheit), muss das auch „hingenommen“ werden? Die Grenze ist doch ebenfalls die Menschenwürde der so beschimpften.

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