Dienstag, 5. November 2019
Verfassungswidrigkeiten
Na toll, der Sozialstaat siegt vor Gericht, die sogenannten Hartz-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig, weil das Existenzminimum gewährt sein muss. War es das jetzt mit den Kursen und Fortbildungen und Fördermaßnahmen?
Jetzt müsste man „das werden wir sehen“ sagen können, aber das werden wir nicht. Wir werden nicht erfahren, wieviele professionelle Arbeitsverweigerer jetzt keinen Sanktionsumgehungselan mehr vortäuschen. Also schon, alle, aber wieviele sind das absolut und anteilsmäßig? Darüber wird es weder Reportagen noch Statistiken geben. Der Staat hatte keine anderenSanktionsmöglichkeiten als die geldlichen, neue wird er sich nicht ausdenken. Wer sollte es, die SPD? Darum können wir den Folgen nicht einmal entnehmen, wievielen die Fördernachhilfen etwas genutzt haben.

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