Freitag, 15. Mai 2020
Auswärtige Angelegenheit
Der DLF-Frühstücksmoderator hat für seine Verhältnisse kritisch gefragt und nachgefragt, als Norbert Röttgen, davon sprach, wie das Verfassungsgericht seine Kompetenzen überschritten habe und alles gefährde und dass nicht einzelne Länder irgendwas befinden können, vielleicht noch Dänemark.
Das Verfassungsgericht hat aber die Bundesrepublik gebunden und deren rechtswidriges Handeln festgestellt, es hat nicht die Europäische Zentralbank verurteilt. Diesen Themenwechsel haben beide Gesprächspartner recht einvernehmlich vorgenommen.
Den Außenpolitikexperten Röttgen interessiert die kleine Struktur des Landes nicht.
Beide aber haben nicht sehen wollen, dass es schon möglich ist, dass ein Handeln nicht gegen Europarecht verstoße, wohl aber gegen das Grundgesetz und dass wir die Errungenschaft der Verfassung vergeigen, was womöglich Sinn und Zweck sein soll. Aber diesen Sinn und Zweck zu unterstellen, wäre nun wieder höchst krude, dasselbe als europapolitisches Einigungswerk zu verkaufen ist hingegen politkonform.

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Und wir sind schon wieder bei der Diskussionskultur.
In der UNO-Charta wird viel Wert auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker gelegt. Das mögen die Völker irgendwie und haben es nicht gern, wenn andere über sie bestimmen.
Insofern wäre eigentlich die richtige Richtung, wenn Verordnungen und Richtlinien der EU-Kommission auf Kompatibilität mit Nationalrecht geprüft werden müssten und nicht umgekehrt. Dann käme natürlich der Einwand, man kann nicht jedes einzelne der 27 Länder mit ihren spezifischen Eigenheiten berücksichtigen. Aber warum eigentlich nicht? Sind die Verfassungen der einzelnen Mitgliedsstaaten wirklich so verschieden? Ich glaube es nicht. Vielmehr sind die unzähligen Verordnungen und politische Handlungen auf EU-Ebene unter einander nicht kompatibel.

Zeit und Personal hätte die Kommission genug, um die Verträglichkeit mit den einzelnen Verfassungen zu prüfen.

Die Weigerung allein schürt schon Verschwörungstheorien.

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So ist es auch,
Europarecht ist subsidiär. Das vergessen die Subsidiären gern.

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