Sonntag, 31. Mai 2020
Verfassungsbeschwerden
Man stelle sich vor, diese sehr linke Verfassungsrichterin hätte einen Fall zu entscheiden wie den mit der Abwahl eines Ausschussvorsitzenden, was wäre dann ein Urteilsspruch wert? Man würde annehmen, sie habe parteipolitisch gestimmt, ein Zeichen gegen den politischen Gegner setzen wollen, man würde kaum erwarten, sie habe Verfassungsrecht angewandt, selbst wenn sie es doch hätte und man ihr mit der Vermutung unrechttun würde.
So was muss doch die CDU, die ihre Wahl mittrug, bedacht haben?
Bestimmt hat sie, und sie findet nichts dabei. Ist doch schön, wenn es gegen die anderen geht, und antikapitalistisch sind wir sowieso, mögen die gedacht haben, wenn überhaupt. Die linke CDU schert sich überhaupt nicht mehr um Verfassungsrecht, das Bürger und Volk schützen soll vor dem Staatswesen, darum hat sie vor so einer Verfassungsrichterin weniger Angst als vor jemandem, der Verfassungsrecht kennt und anwendet.

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Verfassungsfernstudium
Zwar ist es verwunderlich, dass sich kein CDU-Parlamentarier gefunden hat, über die arglistige Täuschung in Bezug auf den wahren Charakter des juristischen Fernstudiums der Genossin B., das in deren Lebenslauf doch zweifelsohne erwähnt worden sein muss, Beschwerde einzulegen, doch ist es immerhin mehr als fraglich, ob sich andernfalls die Möglichkeit ergeben hätte, die Wahl im Nachhinein rückgängig zu machen.

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