Dienstag, 30. Juni 2020
Unpraktikabler Vorschlag
Bei der Wahlrechtsreform sollen entweder Wahlkreise zusammengelegt werden, damit es weniger sind, oder ein paar Direktmandate nicht gezählt, damit es keine Überhänger gibt.
Es wird so gerechnet, als wären es zwei verschiedene Parlamentskammern aus Direktmandaten und Listenplätzen, was so aber nicht sein soll, und dann wird die zweite Hälfte so vergrößert, damit das gesamte Parlament dem Zweitstimmenanteil entspricht. Dass damit der Anteil und das Gewicht der Direktgewählten sinkt, ist ein gern mitgenommener Effekt.

Hier ist eine Möglichkeit, die funktionieren würde und sowohl Buchstaben als auch Geist des Wahlrechts entspräche.

Die Sitze im Bundestag werden so an die Parteien verteilt, wie es in der Tortengrafik ausgerechnet wird. So viele Plätze haben die Parteien beziehungsweise Fraktionen jeweils.
Und dann geht es darum, wer diese Plätze besetzt. Sie gehen zuerst an die Direktgewählten. Erst danach sind die Landeslisten dran.
Die Direktmandate besetzen also nicht ihre Hälfte, sondern die ersten Plätze, die die Partei erwahlkämpft hat. Danach kommen die von den Listen, sofern es andere Leute sind.
Sollte es mehr Direktmandate geben als für die Partei insgesamt – nicht für die Hälfte – wird wie bisher ausgeglichen und übergehängt, das dürfte kaum was ausmachen.

Hätte allein den Nachteil für die Parteihierarchien. Sichere Listenplätze wären unsichere.
Darum wird es nicht gemacht.

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Wo kämen wir da hin?
Direktgewählte Abgeordnete leiten Wasser auf die Mühlen der Unsagbaren und Unsäglichen und müssen mit allen, zur Not auch demokratischen Mitteln verhindert werden.

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Überhangmandate
Es gab ja die alte Regelung, die vom Verfassungsgericht verworfen wurde. Da gab es begrenzt Überhangmandate. Die Proportionen stimmten dann aber nicht mehr.
Theoretisch kann die Hälfte aller Sitze von einer Partei direkt errungen werden. Diese Partei kann null Zweitstimmen haben. Zum Ausgleich muss das Parlament unendlich groß werden. Das Problem ist die Verfassung oder das Verfassungsgericht.

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Hinterlistenplätze
Es bereitet den Politikern aller Fraktionen augenscheinlich das größte, doch immerhin allein dem eigenen Gewissen verpflichtete Kopfzerbrechen, mit welchen Listen soziale Mobilität in Richtung
parlamentarischer Hinterlistenplätze für den jeweils eigenen Nachwuchs von den hinteren Listenplätzen so gestaltet werden kann, dass der Beruf des Parlamentariers krisensicher wird und niemand mehr vor Erreichen der Altersgrenze ausscheiden muss. Schließlich kann man ja nicht andauernd mit Hinterlisten im Parlament Platz schaffen; und bis das Wahlvolk es klaglos hinnimmt, dass bestimmte Parlamentarier, wenn ein unbestimmter Vorwand nicht ausreicht, unter einem bestimmten Vorwurf aus dem Parlament getragen werden können, und zwar für immer, ist an Aufklärung mindestens noch ein Restle Quent, wenn nicht Moor, vonnöten.

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Warum nicht ein mutiger, kostengünstiger europäischer Schritt? Nach dem Vorbild der Europaparlamentswahl wird ganz Deutschland ein Wahlkreis und die Zahl der Abgeordneten auf 96 begrenzt. Darüber hinaus könnte als klares ever-closer-Bekenntnis unserer EU-Ratspräsidentschaft beschlossen werden, dass statt einer Bundestagswahl 2021, die Legislaturperiode bis 2024 verlängert wird und die bereits bis 2024 gewählten deutschen Europaparlamentsabgeordneten in Personalunion auch Bundestagsabgeordnete werden. Obwohl bei dann 14 im Bundestag vertretenen Parteien die Koalitionsszenarien exponentiell steigen, ließe sich sogar die Kanzlerinnennachfolge in Person der EU-Kommissionspräsidentin frühzeitig klären. Win-win-win.

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