Montag, 25. Januar 2016
Betriebsgeheimnisse
Welche Rolle spielt die ethnische Herkunft eines Straftäters? Häufig zu hören: keinen, dieselbe wie die Schuhgröße. Nun gut, wenn das so ist, dann dürfte die Nennung überhaupt kein Problem sein, mangels Relevanz dürfte es gar keine Aufregung geben.
Der Presskodex will gerade wegen dieses Relevanzmangels weder Herkunft noch Schuhgröße nennen lassen. Begründet wird dies mit möglichen Vorurteilen. Der Relevanzmangel kann aber kein Grund für eine Anweisung zur Weglassung sein, eine Regelung könnte nur beinhalten, dass man etwas als relevant eingestuft hätte und deshalb zu einer Vermeldung rate. Als Schutz vor Vorurteilen ist die Anweisung indes gar nicht zweckmäßig, weil das Geschehen ja ein Fakt ist. Wenn es in das Muster eines Vorurteils fällt, dann ist es halt so, dadurch wird das Vorurteil nicht verstärkt, weil ein Vorurteil so etwas nicht nötig hat.

Dies sind ganz simple Selbstverständlichkeiten, eigentlich. Wir neigen schon zur Verblüffung, etwas so Triviales zu hören.

Und genau dies ist die Gefahr, denn dies wird bezweckt.
Es geht nicht um den Schutz bestimmter Schuhgrößen, die überrepräsentiert sind in der Kriminalität. Schon gar nicht geht es um die Opfer.
Es geht um die Macht, darüber zu entscheiden, was verheimlicht wird.
Die Informationshoheit ist wichtiger als das, was die Informationen beinhalten.

Der vorgebliche Schutz der Schützlinge dient dem Eigennutz.
Es fällt alles auf die Ersatzeltern zurück, was ihre Ersatzkinder anrichten.

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