Donnerstag, 28. Juli 2022
True Crime
Hier etwas aus dem Lokalteil der Lokalnachrichten, in der örtlichen Post gab es einen rassistischen Angriff. Die Polizei sucht Zeugen. Und die Opfer, zwei Männer. Ein namentlich bekannter Mann habe sie beschimpft und beleidigt, wobei die Beschimpfung als unterhalb der Strafbarkeit erscheint, die Beleidigung eine solche wäre und strafbewehrt.
Nun sind die Opfer aber nicht mehr dagewesen beim Eintreffen der Polizei.
Da ist die Frage: Welches Offizialdelikt ist es eigentlich, in dem da von Amtswegen ermittelt wird? Wahrscheinlich Hass und Rassismus. Die Beleidigung als solche würde nur auf Antrag verfolgt, aber die Geschädigten sind weg. Wer hat eigentlich die Polizei gerufen, die von der Post oder ein Aktivkunde, und wieso genügt der nicht als Zeuge für die getätigte Beleidigung?
Man sieht, wie hinderlich das Festhalten an rechtsstaatlichen Prinzipien sein kann bei der Aufklärung von Rassismus.

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