Sonntag, 24. März 2024
Rechtsfortbildung
Hier ist noch was Auffälliges zu dem Fall mit dem Grünen-Plakat und dem Freispruch nach anfänglich erlassenem Strafbefehl.

Annalena Baerbock hat den Strafantrag unterschrieben, damit wegen Beleidigung angeklagt werden kann, das ist noch ein Rest des Verständnisses davon, dass der Paragraph mit der Strafverschärfung bei betroffenen öffentlichen politischen Personen kein eigener Tatbestand ist. Aber dann wurde auch die Darstellung von Ricarda Lang von der Staatsanwaltschaft als zu bestrafen angesehen, hätte die dann nicht selbst einen Strafantrag stellen müssen? Wäre früher so gewesen.

Dann hat, den Berichten zufolge, die Staatsanwältin bei dem Plädoyer dazu, wie schlimm das ist, lauter Sachen zur Begründung vorgetragen, die früher eine Begründung gewesen wären, warum es nicht strafbar ist. Es geht gegen die Grünen, so was. Ja eben. Politische Meinung. Jetzt: Ja eben, strafbar!

Man kann annehmen, dass die Staatsanwältin nicht bewusst gegen ihren Antrag Begründungen gebracht hat, diesen Trick gibt es, wenn ein Staatsanwalt anklagen soll, obwohl er nicht will. Die da scheint wirklich gewollt zu haben.

Das Recht entwickelt sich mit.

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