Sonntag, 7. Januar 2018
Anstehende Gesetzesnovelle
tagesschauder, 11:59h
So passiert es, wenn ein Gesetz allgemeinnormativ formuliert sein muss, dann trifft es auch solche, die sich zu den Guten gerechnet haben. Twitter und Facebook müssen Hass und Hetze löschen, und man dachte, es kommt darauf an, wen man für das Suchen und Melden bezahlt. Stimmt ja auch, aber es zeigt sich, die Rhetorik über Hass/Hetze war das, was man selbst hat und praktiziert und auf andere projiziert, und man muss die Ambition so formulieren, dass es nicht nach Meinungskontrolle klingt. Im Sprachgebrauch ist genau das inzwischen eingetreten, eine unliebsame Meinung wird als H&H bezeichnet. Dabei kommt es eben darauf an, wer bezeichnet, also wer sich die Macht zum Bezeichnen anmaßt. Man dachte, man hätte mit dem Netzgesetz ein Instrument, diese Position zu festigen.
Stimmt ja auch, es muss nur angepasst werden. Wir werden erleben, wie in das Gesetz aufgenommen wird, worum es konkret zu gehen hat. Und worum nicht so sehr. Der Minister wird noch ein Verordnungsrecht bekommen.
Und wir sind so weit, dass die Presse nichts dabei finden wird.
Stimmt ja auch, es muss nur angepasst werden. Wir werden erleben, wie in das Gesetz aufgenommen wird, worum es konkret zu gehen hat. Und worum nicht so sehr. Der Minister wird noch ein Verordnungsrecht bekommen.
Und wir sind so weit, dass die Presse nichts dabei finden wird.
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dr. w,
Dienstag, 9. Januar 2018, 00:01
+1
Das grundsätzliche Problem in der BRD, die Freiheit der Meinungsäußerung betreffend, ist ja, dass von Anfang an diese nicht als zentral für aufklärerische Gesellschaften erkannt worden ist.
Die Freiheit der Meinungsäußerung ist aus liberaler Sicht dadurch umgrenzt, dass A) nicht zur Gewalt aufgerufen werden darf und B) es nicht zu Panik (das Fachwort, witzigerweise) kommen darf, die Menschenleben direkt gefährdet, der Klassiker sozusagen hier ist der Ruf "Bombe im Theater!".
Mehr ist i.p. Eingrenzung der Freiheit der Meinungsäußerung nicht los, klar, es könnte auch auf die Idee gekommen werden Aufrufe zu Verstößen gegen das (Straf-)Recht zu inkriminieren, wie auch die sogenannte Pornographie, aber viel mehr darf hier aus aufklärerisch-liberaler Sicht nicht los sein.
Deutschland hat dagegen nicht nur Boden gegeben für anti-aufklärerisches Gedankengut der Art der beiden großen Kollektivismen des letzten Jahrhunderts, sondern diese konnten sogar dort zeitweise implementiert werden.
Zudem gibt es auch noch Joki dieser Art :
-> http://www.faz.net/aktuell/politik/wolfgang-schaeuble-abschottung-wuerde-europa-in-inzucht-degenerieren-lassen-14275838.html
Auch diesmal ganz Europa und weitergehend meinend.
--
Dass sich nun eine Hanswurst, mit Unterstützung einer Hanstwürstin i.p. sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetz versucht, liegt, böse : biologistisch und völkisch argumentiert, in der Natur der Sache.
Der Germane als Hordenmensch.
Wobei sich Dr. W schon längst notiert hat, dass hier einige abweichen, korrekt!
Sich mit dem Islam sozusagen zu vermählen zu suchen, nette Ostdeutsche, Preußen sozusagen, bleiben von dieser Annahme natürlich ausgeschlossen (wie jeder hier Mitlesende ebenfalls :-> ), ist schon, aus Sicht einiger, doitsch (vs. deutsch).
MFG + schöne Woche,
Dr. W
PS:
Die in der BRD vorliegenden Straftatbestände der sogenannten Volksverhetzung sind natürlich ein aufklärerisches Desaster.
Sehr lustig auch, dass in der BRD Listen geführt werden, die Rechtspflege meinend, WER was zu WEM sagen darf, und in WELCHEM Kontext.
So kann zwar bestimmte Meinungs-Hegemonie hergestellt werden, aber, weil so nicht sinnhaft, apolitisch, verwaltet werden kann, endet das letztlich, falls konsequent ausgebaut, in "1984", hat so zu enden.
Die Freiheit der Meinungsäußerung ist aus liberaler Sicht dadurch umgrenzt, dass A) nicht zur Gewalt aufgerufen werden darf und B) es nicht zu Panik (das Fachwort, witzigerweise) kommen darf, die Menschenleben direkt gefährdet, der Klassiker sozusagen hier ist der Ruf "Bombe im Theater!".
Mehr ist i.p. Eingrenzung der Freiheit der Meinungsäußerung nicht los, klar, es könnte auch auf die Idee gekommen werden Aufrufe zu Verstößen gegen das (Straf-)Recht zu inkriminieren, wie auch die sogenannte Pornographie, aber viel mehr darf hier aus aufklärerisch-liberaler Sicht nicht los sein.
Deutschland hat dagegen nicht nur Boden gegeben für anti-aufklärerisches Gedankengut der Art der beiden großen Kollektivismen des letzten Jahrhunderts, sondern diese konnten sogar dort zeitweise implementiert werden.
Zudem gibt es auch noch Joki dieser Art :
-> http://www.faz.net/aktuell/politik/wolfgang-schaeuble-abschottung-wuerde-europa-in-inzucht-degenerieren-lassen-14275838.html
Auch diesmal ganz Europa und weitergehend meinend.
--
Dass sich nun eine Hanswurst, mit Unterstützung einer Hanstwürstin i.p. sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetz versucht, liegt, böse : biologistisch und völkisch argumentiert, in der Natur der Sache.
Der Germane als Hordenmensch.
Wobei sich Dr. W schon längst notiert hat, dass hier einige abweichen, korrekt!
Sich mit dem Islam sozusagen zu vermählen zu suchen, nette Ostdeutsche, Preußen sozusagen, bleiben von dieser Annahme natürlich ausgeschlossen (wie jeder hier Mitlesende ebenfalls :-> ), ist schon, aus Sicht einiger, doitsch (vs. deutsch).
MFG + schöne Woche,
Dr. W
PS:
Die in der BRD vorliegenden Straftatbestände der sogenannten Volksverhetzung sind natürlich ein aufklärerisches Desaster.
Sehr lustig auch, dass in der BRD Listen geführt werden, die Rechtspflege meinend, WER was zu WEM sagen darf, und in WELCHEM Kontext.
So kann zwar bestimmte Meinungs-Hegemonie hergestellt werden, aber, weil so nicht sinnhaft, apolitisch, verwaltet werden kann, endet das letztlich, falls konsequent ausgebaut, in "1984", hat so zu enden.
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