Freitag, 12. April 2019
Staatliche Notwehr
Das Enteignungsthema wird ja wirklich sehr gern von den Medienredaktionen behandelt, gestern wieder in einer TV-Rederunde, wo eine Linkenpolitikerin von Wohnungsenteignung aus Notwehr gesprochen haben soll.
Staatsnotwehr. Dieser Rechtsgedanke ist von dem Philosophen und Juristen Carl Schmitt entwickelt worden, veröffentlicht in der Deutschen Juristen-Zeitung 1934 unter dem Titel „Der Führer schützt das Recht“.

Eine Invariante der Revolutionären: Sie kommen nie zur wahren Umsetzung ihrer Ideen, weil sie zu sehr mit dem Kampf gegen die Konterrevolutionäre, die Bremser, die Alten, befasst sind.
Manchmal sind sie in diesem Bereich recht erfolgreich, aber dann ist nichts mehr übriggeblieben.

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