Dienstag, 20. Februar 2024
Nicht schuldfähig
Dass Jan Böhmermann eingelocht gehört, daran besteht kein Zweifel, wenn man seine eigenen Maßstäbe zugrundelegte. Wir tun das nicht, wir hängen dem Rechtsstaat an, wie wir ihn kennen, und da wird sich die Rechtsprechung wohl auch erinnern, bei so einem. Gesamtwürdigung der Gesamtumstände, erkennbar eine Fernsehsendung, die sich als satirisch ausgibt, und darauf kommt es an. Also kein Aufruf zu einer Straftat, sondern Meinung, was er von Menschen, die als Nazis gelesen werden, hält.
Und das wäre die Rechtsprechung, die eine Meinungsfreiheit garantiert, wenn sie denn gleichermaßen für alle gilt ohne Ansehen der Person und der politischen Richtung, so hatten wir das und so war es herrschende Lehre und Meinung. Soll man sich nun wünschen, dass das verkommene Nancy-Faeser-Recht und die Lisa-Paus-Auslegung für alle gelten sollen? Vielleicht besser, als wenn die Neue Rechtsordnung nur auf die einen angewendet wird, aber sie ist ja nicht dafür gedacht, Rechtssicherheit zu schaffen.
Inzwischen hat Jan Böhmermann eine Art von Rückzieher gemacht, er soll geXt haben, keulen bedeute in der Jugendsprache masturbieren.
Die Nazis manuell befriedigen, das soll er empfohlen haben?
Das muss Margarete Stokowski gemeint haben mit „Antifaschismus ist Handarbeit“.

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