Donnerstag, 7. November 2019
Das Hasswort „enthemmte Sprache“
Wird beklagt und konstatiert, eigentlich nur erzählt, das Narrativ von der enthemmten Sprache, an der zufällig der politische Gegner schuld sei.
Dieser Ausdruck sagt aber mehr über den, der es benutzt. Wie wir schon mal ausgeführt haben, wird „die Sprache“ nicht in der Dynamik des Gebrauchs durch einen vernünftigen Menschen angesehen, der etwas meint und sagt, vielleicht ungeschlacht und garstig. Damit vermeidet man rationale Auseinandersetzung. Das Bild von der Enthemmung ist aber blanke Projektion, das sagt jemand, der die eigene Hemmung spürt und viel lieber ganz anders könnte, jemand, der sich bei den anderen das Gehemmtsein wünscht, weil er es selbst, bei aller hasserfüllten hetzenden Schwätzerei, als sein Hindernis verspürt.
Also, wer enthemmte Sprache beklagt, will erst noch richtig loslegen.

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Es hilft oft, durchaus im Sinne des Yin und Yang, Gegenkonzepte, Gegenbegriffe zu suchen und vor allem auch zu finden, wenn irgendetwas an Hand eines Begriffs festgemacht schlecht ist oder sein soll.

Bei der Enthemmtheit, die schlecht sein soll, wäre die Gehemmtheit zu finden, als Antonym.

Allerdings kann die Gehemmtheit nicht gut sein, jedenfalls nicht in einem wie hier gemeint bewirtenden Gesellschaftssystem, das als wichtig gilt, damit sich überhaupt wirklich ausgetauscht werden kann, bürgerseitig, was allerdings nicht bedeutet, dass die Enthemmtheit gut sein muss, die ist ja auch nicht gut, woraus wieder einmal folgt:

1.) dass ein Mittelweg, der auch Anstand genannt werden darf, zu suchen ist

und 2.) dass da wieder irgendwelche Sozialingenieure, Framing- und Nudging-Experten, womöglich gar aus dem Hause Merkel, die allerdings einigen wiederum selbst, weil geistig stark limitiert erscheinend, als geframt und genudgt erscheint, am Werke sind, um zu irritieren zu suchen.

Anzunehmenderweise mit dem Ziel den (möglichst [1] ) freien Austausch der Individuen anzugreifen und so illegitim Macht zu erhalten.

HTH ("Hope this helps")
Dr. Webbaer

[1]

Die Freiheit der individuellen Meinungsäußerung soll Grenzen bei 1.) Gewaltaufrufen 2.) der Erzeugung von Panik und 3.) bei bestimmter Pornographie kennen.

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