Montag, 29. November 2021
Mündiger Patient und souveräner Staat
Wenn ein Friseur an den Haaren vom Kunden irgendwas macht, erfüllt er objektiv und subjektiv den gesetzlichen Straftatbestand der Körperverletzung, er benötigt als negativen Tatbestand eine Rechtfertigung, die kann gegeben sein, wenn er aus Notwehr die Haare schneidet, oder durch die Einwilligung des Rechtsgutinhabers, des Kunden. Dieser erteilt sie konkludent, indem er sich auf den Friseursitz setzt. Die Bestellung Waschen, Schneiden, Legen ist juristisch eine Einwilligung, durch die das Delikt Körperverletzung nicht stattfindet.
Auch ein Arzt erfüllt mit allem, was er am Patienten macht, den Tatbestand der Körperversetzung, auch wenn sie zur Heilung dienen soll und gut gemeint ist. Es kommt auf die Einwilligung an, und hier genügt nicht, dass der Patient zum Arzt kommt und sagt, was er hat, er muss, um die Einwilligung wirksam gegeben zu haben, umfassend ärztlich aufgeklärt werden.
Dann kann er sich entscheiden, ob er das Risiko akzeptiert, weil er sonst die Arbeit verliert, oder nicht. Bei mangelnder Aufklärung sind die Gerichte mit Ärzten wenig nachsichtig. Kunstfehler lassen sich immer zum Erfolg hochbegutachten, fehlende Einwilligung nicht.
Ein Verunglückter, der nicht gefragt werden kann, muss mutmaßlich einwilligen, das heißt, der Arzt muss subjektiv davon ausgehen, dass der Patient die Behandlung nicht ablehnen würde.
Wenn nun der Patient von Staat eine Pflicht auferlegt bekommt, einen Eingriff vornehmen zu lassen, entfällt dann die ärztliche Aufklärungspflicht, weil die Einwilligung staatlich ersetzt wird?
Nach bisheriger Rechtslage würde das gar nicht vorkommen.
Der Staat hätte nicht den Willen des Patienten ersetzt. Gebeugt und manipuliert ja, aber nicht durch eine Pflicht obsolet gemacht.

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Aus diesseitiger Sicht, mit Verlaub!, gebotenen Respekt wahrend! und nur ergänzen wollend, geht der dankenswerterweise bereit gestellte Aufsatz a bisserl am Thema vorbei, zu dieser Frage vielleicht kurz :
Wenn nun der Patient von Staat eine Pflicht auferlegt bekommt, einen Eingriff vornehmen zu lassen, entfällt dann die ärztliche Aufklärungspflicht, weil die Einwilligung staatlich ersetzt wird?
A: Ja.
Kurz gefasst, eine deratig gemeinte Aufklärungspflicht könnte dann durch den Hinweis auf die Impfpflicht ersetzt werden.

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Der 'Wille des Patienten' ist bei Impfpflichten sozusagen auszusetzen.
Anders geht es nicht.

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Der Gag sozusagen, und was das aktuell gemeinte Vorhaben i.p. "Corona"-Impfpflicht leicht erkennbar verfassungswidrig macht, ist:

1.) Die offensichtlich geringe Schadenshöhe der Infektionskrankheit - egal wie gerechnet wird, entsteht ein pers. Schaden, ein statistischer Lebenszeitverlust von einem Tag bis einer Woche (darüber wird nicht gerne geredet, diese Einschätzung ist aber statistisch klar - verglichen werden darf auch mit der Schadenshöhe, die durch Lebensqualitätsverlust entsteht).

2.) Die Ausprägung, dass es gesunde und junge Personen idR nicht tödlich erwischt, eigentlich gar nicht, erwischen tut es (stark) vorerkrankte Personen und / oder (sehr) alte Personen.
Insofern macht für "gesunde und junge Personen" die (positive) Impfentscheidung keinen Sinn, denn es gibt ja auch Impfrisiken, so nennt das Ehrlich-Institut, dies klingt ja auch ehrlich, mehr als 10.000 schwere Fälle von Impfschäden und davon mehr als 1.000 tödlich verlaufene.

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An sich ist Zwangsimpfung OK, bei einer neuen Seuche, einer neuen extra-tödlichen Pest sozusagen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Webbaer (der an dieser Stelle also "nicht direkt" Gerede von mündigen Patienten und souveränem Staat benötigt - für direkt angefordert hält, im Sinne eines "Muss ich haben, hier und jetzt!")

PS und Schadenshöhen meinend; Dr. W ist bzw. war Raucher ("Tabak") und hat derart einen statistischen Lebenszeitverlust von ca. drei Jahren erlitten, von sog. Raucherrechnern des Webs, Dr. W vertraut ihnen, wie bezeugt.
Statistischerweise. [1]

[1]
Die Statistik, hier steckt auch der Staat begrifflich drinnen, der Status auch, ist so freundlich, dass stets von individuell Betroffenen die Hoffnung gehegt bleiben darf, dass es gerade sie nicht erwischt.
Denn wie gemeint spielen auch Veranlagungen, Erbschaften, die Genetik hier eine Rolle.
So dass, wie bei bspw. Karl Popper, der hundertjährig noch stehend mit einem Pils und einer Kippe (Dr. Webbaer ist sich hier nicht ganz sicher, bei dieser Memorierung, der Rest stimmt aber) gesehen worden ist; ach so, es war DOCH Ernst Jünger, der eine so oder der andere so ist.

PPS:
Statistik-Kritik, gar in desorientierter Hinsicht war wiederum nicht gemeint.
Sondern: Einordnung.
Dr. W vertraut der szientifischen Methode, nicht aber allen so gemeinten Exponenten.

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Wenn es sich tatsächlich
um eine echte Pandemie handelte, würde niemand ernsthaft auf die absurde Idee kommen, ausgerechnet jetzt Intensivbetten während einer Pandemie abzubauen und das auch noch zu honorieren und wenn jegliche andere hilfreichen Medikamente neben den "Spike" Spritzen ebenfalls zugelassen wären, DANN könnte der Staat unter Abwägung aller Umstände ggf. eine Impfpflicht anordnen - jedoch: Das Volk würde dann von alleine in Scharen jede Hilfe in Anspruch nehmen, weil alle spüren würden, die Pandemie ist echt, ich brauche, wie alle anderen auch, Schutz davor. Aber das Gefühl hat bei dieser Pandemie kaum einer, der sich anderswo und damit umfang- und faktenreicher informiert (als TV und MSM).

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Gutes Argument, Jens Spahn schätzt die Lage i. p. "Echtheit" (auch Gefährlichkeit und Letalität) dieser "Pandemie" wohl ähnlich ein wie unsereins.
Irgendwo war zu lesen, dass die Pandemie-Definition der WHO angepasst worden ist, so dass idF bei "Corona" von einer Pandemie geredet werden konnte; ich bin nicht sicher, ob diese Angabe stimmt.

So könnte geprüft werden...

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