Sonntag, 21. Februar 2021
Feierbarkeit
Das Gedenken an den rassistischen Anschlag von Hanau, wie die offizielle Sprachregelung lautet, kann als Zäsur, als Markierung einer Veränderung angesehen werden. Das Rassistische wird allein durch die Zuordnung der Opfer bestimmt. Rassismus als Tatmerkmal oder als täterbezogenes Mordmerkmal würde kaum festgestellt werden können, das räumen auch die Kommentatoren ein, die auf die psychische Störung verweisen. Nicht einmal soziologisch könnte ein rassistischer Gehalt hergestellt werden derart, dass ein Kausalzusammenhang oder Finalzusammenhang zwischen Rassismus in der Gesellschaft und Tatmotiv gezeigt werden könnte.
Gefeiert wird, dass man einen passenden Täter hat zu den richtigen Opfern.
Rechtsstaatlich ist das nicht.

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