Sonntag, 21. Februar 2021
Feierbarkeit
Das Gedenken an den rassistischen Anschlag von Hanau, wie die offizielle Sprachregelung lautet, kann als Zäsur, als Markierung einer Veränderung angesehen werden. Das Rassistische wird allein durch die Zuordnung der Opfer bestimmt. Rassismus als Tatmerkmal oder als täterbezogenes Mordmerkmal würde kaum festgestellt werden können, das räumen auch die Kommentatoren ein, die auf die psychische Störung verweisen. Nicht einmal soziologisch könnte ein rassistischer Gehalt hergestellt werden derart, dass ein Kausalzusammenhang oder Finalzusammenhang zwischen Rassismus in der Gesellschaft und Tatmotiv gezeigt werden könnte.
Gefeiert wird, dass man einen passenden Täter hat zu den richtigen Opfern.
Rechtsstaatlich ist das nicht.

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"Rechtsstaatlich ist das nicht."
Wenn man, wie Sie, Herr Zeller, aufmerksam die "Politik" verfolgt, merkt man doch, dass hier immer weniger Rechtstaatlichkeit gelebt wird. Das ist vermutlich Absicht. Überall in der westlichen Welt soll die bestehende Ordnung unter irgendeinem Vorwand von innen zerstört werden. Als "Hebel" dazu ist derzeit der "Rassismus" Vorwurf sehr beliebt (irgend ein anderer "Grund" wird sich schon finden, bzw., erfinden).

In Hanau wurde es evident: Der Täter war nach gesundheitlichen/psychologischen Merkmalen (siehe diesbezüglich einen "achgut" Artikel eines Psychiaters) hochgradig gestört. Wer tötet schon (neben anderen unschuldigen Opfern) freiwillig seine Mutter? Das spielte vermutlich keine Rolle, weil es politisch benutzt werden sollte, denn es stellt sich die vergleichbare Frage: wo bleibt das "ewige" Gedenken an dem vorsätzlichen Terroranschlag am Breitscheidplatz in Berlin vor einigen Jahren mit zwölf unschuldigen Opfern?

Warum die linke "Politik" das alles kann? Weil der Konservativismus zu schwach ist, um gegenzuhalten. Rom wird fallen, sinnbildlich gesprochen. Frau M. hat schon erklärt, dass zur "Normalität" erst zurückgekehrt werden kann, wenn die ganze Menschheit geimpft werden wird. ALSO NIEMALS!

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+1
Das ist "neue" bundesdeutsche Rechtsstaatlichkeit.

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Naja!
Es geht hier "nur" um Medien und Gedenkfeierlichkeiten. Wird wahrscheinlich unter Meinung gerade durchgehen. Der echte Rechtsstaat muss nicht unter Beweis gestellt werden, nachdem der Täter selbst auch tot ist.

Es ist also Propaganda, kein Rechtsbruch.

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Es gibt die Neutralitätspflicht der Staatsorgane, die politische Agitation im Amt ausschließen sollte.

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Die Medien sind keine Staatsorgane
und das Staatsoberhaupt ist bei den Gedenkfeiern nur grad zufälig anwesend gewesen.

Keine Angst, alles kann erklärt werden, sogar im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit.

Der Bundespräsident ist neutral, aber ... "er muss auch mal sein Wort erheben."

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Echt jetzt, Amtsträger "nur mal so dabei" gewesen und an anderer Stelle "nur mal so" medial zitiert worden, quasi privatim unterwegs gewesen?
Ich hab's bei der "Welt", glaube ich gelesen, den Bericht überflogen, er las sich irgendwie anders.

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Es lässt sich solange anders lesen,
solange niemand von der Pressestelle des BP eine Stellungnahme verlangt. Die Medien tun das sicher nicht. Dann käme meine Variante zum Tragen. ... Falls überhaupt geantwortet wird.

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Dann haben Sie möglicherweise recht, Herr Cok, ich werde es nicht prüfen, lese meist nur die "Welt" von der bundesdeutschen Presse neben dem "konservativen Flaggschiff FAZ", das reicht mir, haha.
Die verfassungswidrigen Vorhaben häufen sich, das reicht mir ebenfalls.

MFG
Dr. W

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