Dienstag, 13. Juni 2017
Rechtsfehlerhaftes Urteile bei Mordskultur
tagesschauder, 11:55h
Wenn es kulturellen Rabatt bei der Unrechtseinsicht geben soll, sagt das eigentlich etwas über die Kultur, aber das darf auch wieder nicht bemerkt werden. Und schon gar nicht bewertet.
Das Gericht bezweifelt, dass der Angeklagte unsere Wertvorstellungen kannte, dass es sich also bei Rache um das Mordmerkmal des niederen Beweggrundes gehandelt habe. Dies ist doppelt falsch; der Angeklagte hätte sich dann schon im Irrtum darüber befinden müssen, aus Rache zu handeln, ein Irrtum über Strafmaß und Gesetzestext ist nicht von Bedeutung (anders hingegen verhält es sich bei einem Irrtum über die Umstände oder über das Verbot als solches), überdies geht es nicht um Wertvorstellungen, sondern um Werte und Normen. Die Degradierung zu Vorstellungen ist zwar bunt und vielfältig, macht aber die Justiz überflüssig.
Außerdem wird das Verhältnis von Mord und Totschlag sowohl in Rechtsprechung als auch Lehre falsch ausgelegt, nämlich so, als stünde im Gesetz Totschlag vor Mord, so dass Totschlag das Grunddelikt und Mord die Steigerung wäre und die Mordmerkmale so eng auszulegen seien, dass sie praktisch kaum noch vorkommen. Im Gesetz steht aber Mord als Grunddelikt am Anfang, das speziellere Totschlagsmerkmal ist „ohne Mörder zu sein“, was dann zu begründen wäre.
Das Gericht bezweifelt, dass der Angeklagte unsere Wertvorstellungen kannte, dass es sich also bei Rache um das Mordmerkmal des niederen Beweggrundes gehandelt habe. Dies ist doppelt falsch; der Angeklagte hätte sich dann schon im Irrtum darüber befinden müssen, aus Rache zu handeln, ein Irrtum über Strafmaß und Gesetzestext ist nicht von Bedeutung (anders hingegen verhält es sich bei einem Irrtum über die Umstände oder über das Verbot als solches), überdies geht es nicht um Wertvorstellungen, sondern um Werte und Normen. Die Degradierung zu Vorstellungen ist zwar bunt und vielfältig, macht aber die Justiz überflüssig.
Außerdem wird das Verhältnis von Mord und Totschlag sowohl in Rechtsprechung als auch Lehre falsch ausgelegt, nämlich so, als stünde im Gesetz Totschlag vor Mord, so dass Totschlag das Grunddelikt und Mord die Steigerung wäre und die Mordmerkmale so eng auszulegen seien, dass sie praktisch kaum noch vorkommen. Im Gesetz steht aber Mord als Grunddelikt am Anfang, das speziellere Totschlagsmerkmal ist „ohne Mörder zu sein“, was dann zu begründen wäre.
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gert cok,
Dienstag, 13. Juni 2017, 14:22
Multikulti heißt auch Multimoral, Multirechtsprechung usw.
Schon des Öfteren ausgeführt: für mich würde Multikulti bedeuten, "Ehrenmord" (also z.B. Mord aus Eifersucht) für Christen: Mord. Für exotischere Kulturen: Anerkennung. Das würde zwar das Leben miteinander etwas komplizierter machen, es würden echte Parallelgesellschaften entstehen, Zuständigkeiten, evtl. auch Territorien müssten geklärt werden, aber für eine echte Multikulturalität müsste man solche Umstände auf sich nehmen.
Für eine lesbische Muslima Steinigung am Brandenburger Tor, für ihre christliche Freundin, Love Parade.
Das ist bunt. Unsere Werte, selbst unsere Wertvorstellungen anderen Kulturen aufzudrängen ist alles andere, nur keine Multikulturalität.
Die Frage ist nur: Muss man Multikulturalität am gleichen und selben Ort praktizieren, oder lässt man Regionen und Kulturen getrennt und sagt man, die Erdkugel ist multikulturell genug.
Für eine lesbische Muslima Steinigung am Brandenburger Tor, für ihre christliche Freundin, Love Parade.
Das ist bunt. Unsere Werte, selbst unsere Wertvorstellungen anderen Kulturen aufzudrängen ist alles andere, nur keine Multikulturalität.
Die Frage ist nur: Muss man Multikulturalität am gleichen und selben Ort praktizieren, oder lässt man Regionen und Kulturen getrennt und sagt man, die Erdkugel ist multikulturell genug.
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tagesschauder,
Dienstag, 13. Juni 2017, 15:32
Genau das ist es,
wie Mulkul gemeint ist, allerdings nur übergangsweise.
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seidwalk,
Dienstag, 13. Juni 2017, 17:18
Quintessenz
"Das Gericht bezweifelt, dass der Angeklagte unsere Wertvorstellungen kannte"
Das Gericht bezweifelt damit das erste Dogma des Multikulturalismus: die Integrationf ä h i g k e i t vieler kulturfremder und bildungsferner Zuwanderer.
Das Gericht bezweifelt damit das erste Dogma des Multikulturalismus: die Integrationf ä h i g k e i t vieler kulturfremder und bildungsferner Zuwanderer.
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dr. w,
Mittwoch, 14. Juni 2017, 13:25
-1
Dem sogenannten Multikulturalismus geht es nicht um Integration.
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dr. w,
Mittwoch, 14. Juni 2017, 13:24
-1
Das Gericht bezweifelt, dass der Angeklagte unsere Wertvorstellungen kannte, dass es sich also bei Rache um das Mordmerkmal des niederen Beweggrundes gehandelt habe.Dies ist wohl richtig und es ist skandalös, dass es hier von der Politik gewollt bei der Strafzumessung und bei der Feststellung von Straftat Rabatt gibt.
Ein Jurist könnte hierzu wohl genau erklären...
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