Montag, 23. November 2020
Übergangsfrauen
Die Kanzlerin im Frühstücksradio mit einem O-Ton: „Es muss ja nicht immer schlecht sein, wenn Frauen was zu sagen haben.“ Damit begründet sie, warum sie nun doch für die gesetzliche Frauenquote in Vorständen ist.
Nicht immer schlecht, ja sicher, in ihrem Fall schon. Dass sich die Politik mit solcher Pseudopolitik befasst, ist in jedem Fall schlecht. Das Befassen allein schon kostet Geld und bindet Kapazitäten.
Dass man hier ein paar Frauen in Vorstandsposten verhilft, ist auch nur eine Übergangsvorschrift, es geht um Pseudopolitik, es geht darum, die Wirtschaftspolitik zu ersetzen.

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Nachdem eine Geschlechterquote (meistens als Frauenquote gemeint)
an sich verfassungswidrig ist, hätte die Bundeskanzlerin gleich sagen können: laut Verfassung haben die Frauen nichts zu sagen.

So mein Originaltext.

Aber das deutsche Grundgesetz gibt doch mehr her, als z.B. die österreichische Verfassung: §3(2) GG verpflichtet den Staat, noch bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen.

Na also! Die Kanzlerin hat uns nur an das GG erinnern wollen: "Es muss nicht schlecht sein, wenn Frauen was zu sagen haben."

Vielleicht hätte man es im GG genauso formulieren müssen.

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