Mittwoch, 8. Februar 2017
Öffentlicher Frieden
Wir sollten uns die bisherige Rechtslage vergegenwärtigen, um die Erosion zu bemerken. Bei Volksverhetzung geht es um das Rechtsgut des inneren Friedens, nur wenn der bedroht ist, kann die Meinungsfreiheit hinter einem vorrangigen Interesse zurücktreten müssen. Es kommt auf die Geeignetheit an, es kommt nicht auf den Grad der Böswilligkeit an, allerdings auch nicht in erster Linie um die Richtigkeit oder den Wahrheitsgehalt -- wer auf einer Demonstration vor einer Synagoge ins Megaphon ruft, es waren Juden, die den Versailler Vertrag uns aufgezwungen haben, kann nicht vorbringen: na waren sie doch auch.
Wenn man als Redner vor einer Pegida-Demonstration auf islamische Schlächter zu sprechen kommt, könnte das Gericht feststellen, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit vor Bestrafung wegen Volksverhetzung schützt, zumal -- nicht ganz so wichtig -- kein verhetztes Volk den öffentlichen Frieden dadurch gestört hat, und, relevant, vor den Demonstranten, die friedlich gegen Islamisierung demonstrieren, durchaus zugespitzt zum Thema geredet werden dürfe.
Wir erleben aber eine Rechtsneigung. Es kommt immer mehr darauf an, ob etwas gesagt wird, was gegen Islam geht, weil dies den öffentlichen Frieden als solches zu stören geeignet ist, der Islam ist also der öffentliche Frieden.
Genauso, wie immer gesagt wird.
Wir werden wieder Schriftsteller im Gefängnis sehen, weil sie sich vom Konsens entfernt haben.

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