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Montag, 4. Oktober 2021
Rechtsfragen
tagesschauder, 12:53h
Eine sechsundneunzigjährige Angeklagte vor einem Jugendgericht, das ist geeignet, das Monströse der Schoah ins Lächerliche zu ziehen. Ein Grund mehr, auf die Rechtsfragen zu schauen.
Grundsätzlich richtig, Verbrechen auch nach sehr langer Zeit noch zu ahnden, Mord verjährt nicht und das ist richtig so. Jetzt ist die Frage: War sie Gehilfin, ist sie der Beihilfe schuldig? Ist das, was sie als Sekretärin getan hat, eine Erfüllung des Tatbestands mit doppeltem Vorsatz und zur Schuld zuzurechnen?
Was, wenn der Verwaltungsaufwand eher hinderlich war, wenn die bürokratische Gründlichkeit gar keine Hilfe war?
Es heißt, sie hätte sehen können, was los war und wofür sie arbeitete. Damit soll der Schuldvorsatz begründet werden, aber war die Wirkung womöglich: Man kann hier sein oder dort? Nicht mehr nachvollziehbar für unsere Haltungsberufstätigen.
Womit wir bei der verstörendsten Unstimmigkeit wären, die vor lauter Augenfälligkeit übersehen wird. Man behandelt die Angelegenheit wie eine Wirtschaftsstrafsache. Aber der Mord war ein staatlicher. Die Sekretärin arbeitete beim Staat. In der Staatshaftung kam lange Zeit nicht vor und damals schon gar nicht, dass dass staatliche Handeln selbst unrechtmäßig sein könnte. Bei den Mauerschützenprozessen ging es dezidiert um die Frage, ob die Soldaten hätten wissen können und müssen, befohlenes Unrecht zu tun, und sich dem widersetzen müssen. Worüber die Juristen stritten, wurde den Angeklagten auferlegt zu wissen.
Nach allen normalen menschlichen Maßstäben hätte die Sekretärin wissen können und müssen, dass sie an nichts weiter als an einer Mordmaschine mitwirkt. Vielleicht hat sie das sogar. Aber wie sie sich verhalten hat, war politisch korrekt. Damals.
Jetzt nicht mehr.
Jetzt legt derselbe Staat oder sein Rechtsnachfolger ausgewechselte Maßstäbe der politischen Korrektheit an.
Bei Bediensteten der Justiz wurde damit nicht angefangen.
Grundsätzlich richtig, Verbrechen auch nach sehr langer Zeit noch zu ahnden, Mord verjährt nicht und das ist richtig so. Jetzt ist die Frage: War sie Gehilfin, ist sie der Beihilfe schuldig? Ist das, was sie als Sekretärin getan hat, eine Erfüllung des Tatbestands mit doppeltem Vorsatz und zur Schuld zuzurechnen?
Was, wenn der Verwaltungsaufwand eher hinderlich war, wenn die bürokratische Gründlichkeit gar keine Hilfe war?
Es heißt, sie hätte sehen können, was los war und wofür sie arbeitete. Damit soll der Schuldvorsatz begründet werden, aber war die Wirkung womöglich: Man kann hier sein oder dort? Nicht mehr nachvollziehbar für unsere Haltungsberufstätigen.
Womit wir bei der verstörendsten Unstimmigkeit wären, die vor lauter Augenfälligkeit übersehen wird. Man behandelt die Angelegenheit wie eine Wirtschaftsstrafsache. Aber der Mord war ein staatlicher. Die Sekretärin arbeitete beim Staat. In der Staatshaftung kam lange Zeit nicht vor und damals schon gar nicht, dass dass staatliche Handeln selbst unrechtmäßig sein könnte. Bei den Mauerschützenprozessen ging es dezidiert um die Frage, ob die Soldaten hätten wissen können und müssen, befohlenes Unrecht zu tun, und sich dem widersetzen müssen. Worüber die Juristen stritten, wurde den Angeklagten auferlegt zu wissen.
Nach allen normalen menschlichen Maßstäben hätte die Sekretärin wissen können und müssen, dass sie an nichts weiter als an einer Mordmaschine mitwirkt. Vielleicht hat sie das sogar. Aber wie sie sich verhalten hat, war politisch korrekt. Damals.
Jetzt nicht mehr.
Jetzt legt derselbe Staat oder sein Rechtsnachfolger ausgewechselte Maßstäbe der politischen Korrektheit an.
Bei Bediensteten der Justiz wurde damit nicht angefangen.
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